Der Debeka Tarif PNWS – der private Krankenversicherungstarif mit Selbstbehalt
Der Tarif PNWS der Debeka sieht einen Selbstbehalt von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für versicherte Kinder und Jugendliche vor. Dieser Selbstbehalt findet in allen Bereichen Berücksichtigung. Jedoch sorgt dieser auch dafür, dass die monatlichen Beiträge überschaubar bleiben. Der Selbstbehalt gilt pro Jahr und versicherter Person. Eine Beitragsrückerstattung ist möglich, wenn im vorangegangenen Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Im ambulanten Bereich werden unter der Berücksichtigung des Selbstbehalts sämtliche Leistungen vollständig erstattet. Die einzige Ausnahme sind einige Hilfsmittel, für die Rechnungshöchstbeträge vorgesehen sind. Ambulante Heilbehandlungen umfassen etwa die Beratung und Untersuchung durch einen Arzt sowie ambulante Operationen. Auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist durch die Versicherung abgedeckt. Medikament und Heilmittel werden ohne Einschränkung erstattet. Für bestimmte Hilfsmittel wie Krankenfahrstühle gelten Rechnungshöchstbeträge von maximal 1.000 Euro. Die genauere Auflistung findet sich in den Tarifbestimmungen. Sehhilfen sind wie auch die meisten Hilfsmittel zu 100 Prozent erstattungsfähig, einzig die Brillengestelle sind auf einen Betrag von 180 Euro begrenzt. Ebenfalls werden Krankentransporte vollständig erstattet.
Die stationäre Absicherung beschränkt sich auf allgemeine Krankenhausleistungen. Somit ist die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die belegärztliche Behandlung abgedeckt, nicht jedoch Wahlleistungen wie die privatärztliche Behandlung. Natürlich fallen auch hier die Rettungs- und Notfalltransporte unter den Versicherungsschutz. Bei Entbindungen übernimmt die Debeka im Tarif PNWS sowohl die Kosten für eine häusliche Entbindung als auch die Kosten für eine stationäre Entbindung. Letztere umfasst auch die Unterbringung des Neugeborenen.
Für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt gilt ein Erstattungssatz von 100 Prozent. Für alle weiteren Leistungen im Zahnbereich werden die Kosten zu 70 Prozent erstattet.
Aufenthalte in einem Kurort oder einem Sanatorium werden, sofern diese ärztlich verordnet sind, werden mit bis zu 22 Euro pro Tag für bis zu vier Wochen unterstützt. Ein erneuter Anspruch auf eine solche Rehabilitationsmaßnahme bzw. das Tagesgeld besteht erst wieder nach drei Jahren.
Der Tarif PNWS im Detail:
Ambulante Absicherung (Kostenübernahme: 100 Prozent):
- Ambulante Behandlungen inklusive der Honorare des behandelnden Arztes
- Maximal 20 psychotherapeutische Sitzungen, wenn diese unter ärztlicher Aufsicht stattfinden oder durch einen Arzt verordnet wurden.
- Heilpraktiker
- Medikamente
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Die Erstattung von Brillengestellen ist auf maximal 180 Euro begrenzt.
Stationäre Absicherung (Kostenübernahme 100 Prozent):
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Unterkunft in einem Mehrbettzimmer
- Transportkosten
Zahnmedizinische Absicherung (Kostenübernahme 70 Prozent; bei Vorsorgeuntersuchungen 100 Prozent):
- Kieferorthopädie
- Zahnersatz
- Zahnprophylaxe
- Zahnchirurgie
- Für die ersten zwei Versicherungsjahre gilt eine Zahnstaffel. So darf in den ersten 12 Monaten die Summe aller Rechnungen für zahnärztliche Leistungen nicht mehr als 500 Euro betragen. In den ersten 24 Monaten ist diese Summe auf 1.000 Euro begrenzt. Danach entfallen die Rechnungshöchstbeträge.
