Der Debeka Tarif BE – die private Krankenzusatzversicherung für Beihilfeberechtigte
Der Tarif BE ist eine private Krankenzusatzversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und andere Beihilfeberechtigte. Somit ist eine Versicherung nur für Personen wie Beamte, Richter und Angestellte und des Bundes, der Länder und Gemeinden möglich. Darüber hinaus ist die Versicherung im privaten Krankenvollversicherungstarifen P und Z notwendig. Abhängig vom Beihilfesatz kann man sich in den Tarifstufen BE/S1 oder BE/S2 versichern. Der Ersten liegt ein Beihilfesatz von 60 Prozent zugrunde, wohingegen die Tarifstufe BE/S2 auf einem Beihilfesatz von 40 Prozent basiert.
Die Leistungen des Tarifs BE liegen vor allem im zahnmedizinischen Bereich. Allerdings werden auch bei stationären und ambulanten Behandlungen die Leistungen erweitert. So hat der Versicherte die Möglichkeit bei Krankenhausaufenthalten auch eine gesondert abgerechnete ärztliche Behandlung erstattet zu bekommen. Weiterhin erhält der Versicherte ein Krankenhaustagegeld in der Höhe von 13 Euro.
Im ambulanten Bereich sind auch Heilpraktikerbehandlungen erstattungsfähig und die Höchstbeträge für einzelne Hilfsmittel werden bis auf die beihilfefähige Höhe angehoben. Auch die Erstattung von Sehhilfen wird ausgeweitet. So gilt für diejenigen Versicherten, die Anspruch auf eine Beihilfe für Sehhilfen haben, dass die Versicherung Brillen bis zur maximalen beihilfefähigen Höhe erstattet. Sollte keine Beihilfe für Sehhilfen vorgesehen sein, erhält der Versicherte Einstärkenglässer mit bis zu 30 Euro und Mehrstärkengläser mit bis zu 75 Euro erstattet. Die Summen gelten jeweils pro Glas. Sämtliche Leistungen für Sehhilfen gelten einmal pro Kalenderjahr.
Weiterhin steht dem Versicherten bei Kur- oder Sanatoriumsaufenthalten ein Tagegeld zu. Die Dauer ist auf maximal vier Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Die Höhe ist von der Art des Aufenthalts abhängig. So wird der Höchstsatz von 22 Euro nur bei stationären Kur- und Sanatoriumsaufenthalten in Krankenhäusern gewährt.
Wie bereits eingangs erwähnt sind die größte Leistungserweiterungen des Tarifs BE im Zahnbereich. So ist auch die Erstattung von gesondert berechneter zahntechnischer Leistungen möglich. Zudem erweitert der Zusatztarif den Versicherungsschutz um einen Auslandskrankenschutz der auch den Rücktransport oder die Rücküberführung beinhaltet.
Welche Leistungen umfasst der private Krankenzusatztarif BE?
Ambulanter Bereich:
- Grundsätzliche Erstattung von Hilfsmitteln
- Sehhilfen werden vollständig erstattet, wenn diese beihilfefähig sind. Sollte dem nicht so sein, werden Einstärkengläser mit bis zu 30 Euro pro Glas und Mehrstärkengläser mit bis zu 75 Euro pro Glas erstattet.
Stationärer Bereich:
- Krankenhaustagegeld (entfällt bei teilstationären Aufenthalten)
- Wahlärztliche Behandlung
Zahnärztlicher Bereich:
- Besonders berechnete Leistungen von zahntechnischen Laboren sind erstattungsfähig.
Sonstiges:
- Auslandskrankenschutz
- Tagesgeld bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten von bis zu 22 Euro
