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Private Krankenversicherung - Beihilfe

Wenn man einen Anspruch auf Beihilfe hat, erhält man Leistungen vom Dienstherrn beziehungsweise der Beihilfestelle, um die Kosten für die Krankenversicherung abzudecken. Eine private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte aber in jedem Fall sinnvoll, da sich durch die Leistungen von der Beihilfestelle nicht alle Kosten im Krankheitsfall abdecken lassen.

Die Beihilfestelle leistet nur für die Aufwendungen, für die eine Erstattung überhaupt möglich ist.

Private Krankenversicherer bieten allerdings Tarife mit einer prozentualen Kostenerstattung an, sodass eine Ergänzung der Leistungen der Beihilfe möglich wird. Die prozentuale Kostenerstattung kann durchaus 80 Prozent oder 90 Prozent betragen, was letztlich in den Versicherungsbedingungen steht für die private Krankenversicherung. Beihilfe-Berechtigte können eine Kostenerstattung für ambulante, stationäre und auch zahnärztliche Leistungen vereinbaren. Für die Kosten von Heilpraktikerbehandlungen und psychotherapeutischen Behandlungen gilt die vereinbarte Kostenerstattung in der Regel auch. Die Kostenübernahme für Sehhilfen ist meistens auf einen jährlichen Betrag begrenzt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für Sehhilfen, also Kontaktlinsen und Brillen, häufig bis zum vereinbarten Betrag dann, wenn sich die Sehstärke um eine bestimmte Dioptriezahl geändert hat. Bei stationären Leistungen können Beihilfeberechtigte eine chefärztliche Behandlung im Krankheitsfall festlegen und bei der Unterbringung im Krankenhaus zwischen Einbettzimmer, Zweibettzimmer und Mehrbettzimmer wählen.

Beihilfeberechtigte können bei einer privaten Krankenversicherung genauso wie andere Angestellte oder auch Selbständige für den gewünschen Tarif Leistungen aus dem Angebot des Versicheres wählen. Es ist abhängig vom Versicherer, ob beispielsweise eine Pflegeversicherung und eine Krankentagegeldversicherung separat abgeschlossen werden muss. Die Kinder und Ehepartner von Beihilfeberechtigten sind unter gewissen Bedingungen auch berechtigt, Beihilfe zu erhalten. Es ist also auch wichtig, das Thema private Krankenversicherung/Beihilfe für Familienmitglieder zu klären. Möglich ist außerdem auch, dass sich Beihilfeberechtigte in der PKV versichern, auch wenn sie vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.

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