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Pflichten des Versicherungsnehmers

Mit Abschluss des Versicherungsvertrags erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit, eine individuell für sein Eigentum berechnete Prämie zu zahlen und erhält dafür Entschädigungsschutz im Schadensfall durch die Versicherungsgesellschaft.

Für die Gewährung der finanziellen Sicherheit stellt der Versicherer bestimmte Anforderungen an seinen Kunden. So ist dieser verpflichtet, etwaige Gefahrenerhöhungen in seinem Wohnumfeld umgehend zu melden und sich im Versicherungsfall an die Weisungen des Versicherungsanbieters zu halten.

Macht er sich eines fahrlässigen Verhaltens schuldig, muss er mit Leistungskürzungen rechnen. Weitere Verpflichtungen bestehen in der Minderung des Schadens nach besten Möglichkeiten sowie in der Gewährung aller Auskünfte, die dem Versicherer im Ernstfall zur raschen Bearbeitung dienlich sein können.

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