Festlegung der Versicherungssumme
Als Versicherungssumme wird der Betrag bezeichnet, welchen der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden der versicherten Gegenstände von seinem Versicherungsanbieter erhält.
Er ist auf dem Versicherungsschein verzeichnet und sollte dem tatsächlichen Wert des gesamten Hausrats entsprechen. Die Einschätzung der korrekten Versicherungssumme obliegt dem Versicherungsnehmer selbst. Daher entstehen oftmals Probleme, denn die objektive Bewertung der eigenen Besitztümer kann Schwierigkeiten bereiten. Zu diesem Zweck offerieren Versicherer Empfehlungen, wie die Summen für einzelne Wohnräume möglichst genau festzulegen sind.
Setzt der Versicherte diesen Betrag zu niedrig an, um geringere Prämien zahlen zu können oder weil er den Gesamtwert der Dinge unterschätzt, so liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall kommt die Versicherungsgesellschaft bei einem Schaden nur zu einem bestimmten Prozentsatz für diesen auf. Der Versicherer wird den Verdacht einer vorliegenden Unterversicherung hegen, wenn die Flächengröße der Wohnung in einem Missverhältnis zur angegebenen Versicherungssumme steht. Gibt der Versicherungsnehmer beispielsweise den Wert seines Hausrats mit 50.000 € an, während er sich tatsächlich auf 100.000 € beläuft, zahlt die Versicherung nur die Hälfte der entstandenen Schadenssumme; bei einem Feuerschaden von 60.000 € werden lediglich 30.000 € ersetzt. Da sich der Wert eines Hausrats mit der Zeit ändert und durch Neukäufe und die Teuerungsrate stetig ansteigt, besteht hier die Gefahr einer schrittweisen Unterversicherung. Um dem entgegenzuwirken, sollte die Versicherungssumme regelmäßig erhöht und dem realen Wert der Einrichtung angeglichen werden. Wird hingegen ein zu hoher Wert als Versicherungssumme angesetzt, so benachteiligt sich der Versicherungsnehmer selbst durch unangemessen hohe Beitragssätze.
Wenn der Versicherte nicht in jedem Kalenderjahr aufs Neue eine vollständige Inventarliste seines Hausrats anfertigen möchte, kann er mit der Versicherungsgesellschaft die Gewährung eines Vorsorgebetrags vereinbaren. Dieser beläuft sich laut Allgemeiner Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2008) auf 10 % der Versicherungssumme und bewirkt, dass der Hausrat um ein Zehntel höher versichert ist, als von seinem Besitzer eingeschätzt wurde. Auf diese Weise werden Differenzen ausgeglichen, die jährlich durch zusätzliche Anschaffungen, Geschenke und Preissteigerungen im freien Handel hervorgerufen werden. Der Vorsorgebetrag ist nicht mit einer zusätzlichen Beitragssteigerung verbunden.
Zur genauen Ermittlung des korrekten Versicherungsbetrags existieren zwei verschiedene Möglichkeiten: die Pauschalberechnung und die detaillierte Auflistung aller versicherten Güter.
