Berechnung der Beitragshöhe
In erster Linie richtet sich die Beitragshöhe proportional nach der vereinbarten Versicherungssumme. Hier findet das Äquivalenzprinzip Anwendung: Die erbrachte Leistung stimmt mit der Gegenleistung überein, außerdem stehen Beitrag und Gefahrentragung idealerweise in einem Gleichgewichtsverhältnis.
Aus diesem Grund zahlt nicht jeder Kunde den gleichen Beitrag in die Gemeinschaftskasse der Versicherung ein, sondern muss seinen nach individuellen Risiken ermittelten Anteil leisten. Dieser Risikobeitrag basiert auf dem voraussichtlichen Schadenbedarf. Im Versicherungswesen multipliziert man für dessen Ermittlung die Schadenhäufigkeit mit der durchschnittlichen Schadenhöhe. Diese Angaben bezieht der Versicherer aus Statistiken, die mittels der Beobachtung einer großen Anzahl von Personen über einen langen Zeitraum und die Auswertung der tatsächlich eingetretenen Schadensfälle erstellt wurden. Nach den so angewandten Gesetzmäßigkeiten lässt sich der Zufallsfaktor präzise genug einschätzen, um sowohl Prognosen für die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses als auch über dessen zu erwartenden Kostenumfang zu erstellen. Das Prinzip des kollektiven Risikoausgleichs beinhaltet also den Leistungsanspruch eines jeden Versicherten auf Schadenersatz. Laut statistischer Wahrscheinlichkeit ist allerdings nur ein Bruchteil der Versicherungsnehmer tatsächlich irgendwann von einem Versicherungsfall betroffen. Die Gemeinschaft kommt somit für die Kosten auf, die ein einzelnes ihrer Mitglieder finanziell ruinieren würden.
Die Schadenhäufigkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit eines auftretenden Versicherungsfalls innerhalb einer Personengruppe bestimmter Größe. Das bedeutet, bei einem Feuerschaden in 500 von 100.000 beobachteten Haushalten liegt die durchschnittliche Schadenhäufigkeit bei etwa 0,5 %. Ähnlich wird bei der Berechnung der durchschnittlichen Schadenhöhe verfahren. Die Erfahrungswerte aus statistischen Beobachtungen werden auf die versicherte Risikogemeinschaft umgelegt und so ein Mittelwert gebildet. Dieser sagt aus, mit welchen Aufwendungen pro Schadensfall die Versicherungsgesellschaft rechnen muss. Für das vorgenannte Beispiel wird angenommen, dass die 500 Brandfälle einen Durchschnittsschaden von 15.000 € je Haushalt verursacht haben. Es ergäbe sich folgende Formel:
Schadenhäufigkeit (500) x Schadenhöhe (15.000) = Schadenbedarf (7.500.000)
Um die statistischen Aufwendungen zu decken, muss die Versicherung also eine Gesamtsumme von 7,5 Millionen Euro im Jahr einnehmen. Bei 100.000 Haushalten müsste jeder Versicherungsnehmer durchschnittlich einen Beitrag von 75 € in die Gemeinschaftskasse leisten, um diesen Bedarf abzudecken. Zu diesem Risikobeitrag wird noch ein Kostenanteil addiert, durch den sich die Verwaltungsgebühren der Versicherung finanzieren.
Relevant für die Berechnung der monatlichen Prämien ist im Weiteren die Lage des versicherten Objekts. Befinden sich im Umfeld risikogefährdete Gewerbebetriebe, zum Beispiel chemische Industrie, Diskotheken, Tankstellen, oder wurde an dem Haus ein Baugerüst angebracht, ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls höher. Sollten eine oder mehrere dieser Gegebenheiten erst nach Vertragsabschluss eintreten, handelt es sich um eine sogenannte „Gefahrenerhöhung“, die der Versicherungsgesellschaft unverzüglich angezeigt werden muss. Dazu zählt auch die Abwesenheit von der versicherten Wohnung für mehr als 60 Tage. Die Struktur des Wohnviertels und dessen Kriminalitätsrate spielen ebenfalls eine Rolle. Hierbei erfolgt die Einteilung in Tarifzonen nach dem Postleitzahlenprinzip. Nicht zuletzt zahlt der Versicherte mit höherer Selbstbeteiligung geringere Monatsbeiträge, kommt dafür im Schadenfall für einen Teil der Kosten aus eigener Tasche auf.
Zusätzlich zu dem individuell kalkulierten Beitrag und den Verwaltungskosten berechnet die Versicherung ihren Kunden auch die Aufwendungen für die Abdeckung des „Versicherungstechnischen Risikos“. Dieser Terminus beschreibt das Missverhältnis zwischen dem theoretisch veranschlagten Finanzbedarf und den Ausgaben, die in der Praxis notwendig werden. Um Schwankungen auszugleichen und die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit zu verhindern, wird in die Versicherungsprämie ein Sicherheitszuschlag integriert. Diese ergänzenden Einnahmen dienen zur Absicherung folgender Risiken:
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Da der Zufall trotz statistischer Wahrscheinlichkeitsrechnungen letztendlich ein unkalkulierbarer Faktor bleibt, können höhere Kosten entstehen als veranschlagt worden sind. Tritt eine zufällige Häufung von Versicherungsfällen auf, so stimmt der errechnete Durchschnittsbedarf nicht mehr mit den tatsächlichen Auszahlungen überein.
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Es besteht die Gefahr, dass sich die Versicherung bei der Bedarfsfestsetzung irrt und von falschen Grundbedingungen ausgeht. So musste in der Vergangenheit eine Regenversicherung für den Urlaub wieder aus dem angebotenen Versicherungsrepertoire genommen werden, da der kollektive Risikoausgleich nicht funktionierte. Es interessierten sich nämlich nur Personen mit regenreichen Zielorten für derartige Policen, sodass die Entschädigungsansprüche die Einnahmen aus den Beitragszahlungen überstiegen.
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Die Berechnungen der benötigten Finanzierungsbeiträge beruhen auf Schätzungen, deren Basisdaten in der Vergangenheit liegen. Ändern sich Wahrscheinlichkeiten, so hat das oft auch einen gesteigerten Schadenbedarf zur Folge. Beispielsweise sind sowohl Quantität als auch Qualität der in einem Privathaushalt vorhandenen Unterhaltungselektronik in den letzten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Dadurch entstehen analog auch höhere Entschädigungskosten, wenn die Versicherung für beschädigte oder zerstörte Güter aufkommen muss.
