Zum Vergleich

Kontovollmacht

Eine Kontovollmacht wird üblicherweise einem Mitglied der Familie, dem Partner oder einer anderen Vertrauensperson erteilt. Diese erhält somit das Recht der Verfügung über das Konto.

Der Bevollmächtigte ist legitimiert, alle Geschäfte vorzunehmen, die einen direkten Bezug zur Konto- oder Depotführung haben. Seine Vollmacht kann aber jederzeit vom Kontoinhaber durch Widerruf entzogen werden. Verfügen zu dürfen heißt beispielsweise, vorhandenes Guthaben oder den Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen, aber auf keinen Fall einen Kredit aufzunehmen.

In Deutschland ist eine zeitlich unbeschränkte Kontovollmacht in der Regel auch nach dem Ableben des Kontoinhabers noch gültig. Denkbar ist hier eine Regelung, in der erst nach Eintritt des Todes die Vollmacht wirksam wird, der sogenannten Kontovollmacht für den Todesfall. Eine solche wird gewöhnlicherweise zur Verwaltung des Erbes erteilt.

Im Vorfeld lässt sich auch eine Regelung finden, in der eine Person bevollmächtigt wird, wenn Fürsorgebedürftigkeit eintritt. Der Grund kann hier Alter, Unfall oder Krankheit sein. In vielen Fällen erspart dieses Vorgehen die gerichtliche Bestellung eines Betreuers, der gegenüber der Bank für die Regelung der Vermögensangelegenheiten zuständig ist. Hier muss lediglich gegenüber der Bank einer Vertrauensperson eine Vollmacht für besagte Fälle vorsorglich erteilt werden.

Möchte man späteren Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vollmacht entgegenwirken, ist es ratsam, eine solche in der jeweiligen Bank unterzeichnen zu lassen. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Bevollmächtigten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren.

Zum Vergleich

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay