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Kontoauszug

Als Instrument zur Erhaltung des Überblicks über Ein- und Ausgänge des Girokontos eignet sich der Kontoauszug. Im fortlaufenden Verfahren hält dieser Bewegungen auf dem Konto fest und ermöglicht eine private Buchhaltung.

Zudem gilt der Kontoauszug als Nachweis für das Einhalten von Zahlungszielen, wie beispielsweise von Mieten oder Rechnungen, und dient auch der Kontrolle von Zahlungseingängen wie dem des Gehalts. Jede Transaktion wird auf dem Beleg dargestellt.

Im Normalfall druckt der Kunde seine Auszüge an einem Kontoauszugsdrucker, wie man ihn in jeder Bankfiliale findet, selbst aus. Hier gilt die allgemeine Empfehlung, davon mindestens monatlich Gebrauch zu machen. So wird der Überblick gewahrt und Reklamationen können fristgerecht durchgeführt werden. Banken bieten meist den Service, Kontoauszüge regelmäßig an die Wohnadresse zu senden oder per Online-Banking einzusehen und auszudrucken. Die virtuelle Variante kann heruntergeladen werden und bietet die Möglichkeit, die Auszüge digital zu verwalten. Der Weg zur Bank kann somit ersetzt werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Online-Kontoauszüge häufig nicht den strengen Anforderungen der Authentizität des Finanzamts entsprechen.

Der Inhaber eines Girokontos hat übrigens die Pflicht, vom Kontoauszug Gebrauch zu machen, um Kontobewegungen zu kontrollieren. Werden nach sechs Wochen keine Auszüge gedruckt, muss das Kreditinstitut diese dem Kunden per Post an seine Wohnadresse zusenden. Der Kunde trägt dafür das Porto.

Die Großzahl der Banken benutzt auf Kontoauszügen die Begriffe Soll und Haben statt Gutschrift und Belastung. Soll ist hierbei das Pendant zu Belastung und Haben für Gutschrift. Ist der Kontostand also im Soll, ist er negativ und das Konto somit überzogen.

Zu unterscheiden sind zudem das Buchungs- und Wertstellungsdatum. Relevant wird dieser Sachverhalt bei Zahlungen, die an einen bestimmten Tag gebunden sind. Sollte der Termin zum Beispiel auf einen Samstag fallen, muss die Buchung im Zweifelsfall früher veranlasst werden. Der Buchungstag wäre dann vor dem besagten Samstag, die Wertstellung aber erst an ebendiesem.

Abkürzungen für bestimmte Vorgänge oder Verfügungen wie etwa Lastschrift, Überweisung oder Dauerauftrag sind nicht mehr üblich. Barabhebungen am Geldautomaten werden aber immer noch häufig mit einem Kürzel für die Bank, in der die Auszahlung durchgeführt wurde, versehen.


Folgende Informationen sind auf einem Kontoauszug zu finden:

  • Name der Bank
  • Bankleitzahl
  • Name des Kontoinhabers
  • Kontonummer
  • Datum der Kontoauszugserstellung
  • Kontoauszugsnummer
  • der Kontostand des letzten Ausdrucks
  • der aktuelle Kontostand
  • gebuchte Einnahmen und ihre Beträge
  • gebuchte Ausgaben und ihre Beträge
  • Buchungsdaten der Kontobewegungen
  • Wertstellungsdaten der Kontobewegungen
  • Buchungstext
  • Buchungsnummern
     
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