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Dauerauftrag

Zur Begleichung regelmäßiger Zahlungen mit immer gleichem Betrag bietet sich der Dauerauftrag an. Häufig werden damit Monatsmieten, Vereinsbeiträge oder Energiekosten beglichen.

Ein Dauerauftrag ist genau genommen nichts anderes als eine Überweisung. Die beauftragte Bank führt diese an einem gewünschten Datum in einem bestimmten Intervall immer wieder durch. Der Zeitpunkt spielt dabei keine Rolle. Es kann sich um den Monatsersten, den 15. oder einen anderen beliebigen Tag handeln. Die Laufzeit kann nach Gefallen limitiert werden oder bis auf Weiteres laufen, also bis der Dauerauftrag eingestellt wird. Es handelt sich also um ein bequemes Instrument des Zahlungsverkehrs, da ein Versäumen von Zahlungen und damit verbundene Mahnungen vermieden werden. Wie bei der gewöhnlichen Überweisung gilt auch hier kein Widerrufsrecht. Es ist also Sorgfalt bei der Angabe der Daten des Begünstigten zu üben. Auch Daueraufträge können via Online-Banking oder Telefon-Banking beleglos angewiesen werden.

Sollte ein Kunde sich für den beleghaften Weg entscheiden, erhält er in seiner Bankfiliale Dauerauftragsvordrucke. Auf diesen sind folgende Punkte einzutragen:

  • Name, Kontonummer, Bankleitzahl und Bank des Begünstigten
  • Währung und Betrag
  • Verwendungszweck
  • Daten des Kontoinhabers in Form von Name und Kontonummer
  • Ausführungsintervall (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
  • Jeweiliger Tag der Ausführung
  • Unterschrift des Kontoinhabers
  • aktuelles Datum
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