Das Sachleistungsprinzip
Die grundlegende Idee, dass man als gesetzlich Krankenversicherter zu einem Arzt (mit kassenärztlicher Zulassung) geht und von ihm gegen Vorlage der Chipkarte Leistungen in Form von Behandlung, Untersuchung und Ähnlichem erhält, wird als Sachleistungsprinzip bezeichnet.
Dafür hat der Arzt dann die erbrachten Leistungen am Ende eines Quartals mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man nicht für jede einzelne Leistung eine Rechnung erhält und diese aus eigener Tasche bezahlen muss, so wie es im Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung üblicherweise gehandhabt wird. Leistungen, die über den Regelkatalog hinausgehen, müssen separat angeboten und aus eigener Tasche bezahlt werden.
Vor- und Nachteile des Sachleistungsprinzips
Grundsätzlich besteht ein Pluspunkt des Sachleistungsprinzips darin, dass es vor allem für den Patienten eine sehr einfache Handhabung gewährleistet. Sofern er seine Krankenversicherungskarte der jeweiligen Krankenkasse bei sich hat, muss er nichts weiter tun, als diese beim Empfang vorzulegen, wenn er seinen Arzt konsultiert. Die Versicherungskarte enthält die persönlichen Patientendaten, wie zum Beispiel die Anschrift. Des Weiteren hat der Versicherte zumeist keine Extrakosten, abgesehen von den regulären 10 € Praxisgebühr pro Quartal. Eine Ausnahme stellen hier lediglich die Leistungen dar, für die Zuzahlungen erforderlich sind.
Ein Nachteil ist allerdings, dass der Patient keinerlei Einblick in die entstehenden Kosten seiner Behandlung hat, und er somit auch nicht feststellen kann, ob die Abrechnung des Arztes wahrheitsgemäß beziehungsweise vollständig ist. Der Kassenpatient schließt keinen eigenen Vertrag mit dem entsprechenden Arzt ab, wie es bei Privatpatienten der Fall ist. Ein in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Patient hat somit auch in der Regel keinerlei Vorstellung von der Höhe der Kosten, die für seine Behandlung anfallen. Eine im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführte Neuerung, die diesen Nachteilen entgegenwirken soll, ist die sogenannte Patientenquittung. Ein Patient kann sie sich, wenn er es wünscht, vom behandelnden Arzt oder Zahnarzt, aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt ausstellen lassen.
Dabei ist zwischen der Tages- und der Quartalsquittung zu unterscheiden. Letztere gibt über alle im vorangegangenen Quartal durchgeführten Behandlungen Auskunft, wohingegen die Tagesquittung auf Wunsch des Patienten direkt im Anschluss an die Konsultation vom Arzt ausgestellt wird. Für die Ausstellung einer Quartalsquittung zahlt man einen Pauschalbetrag von 1 € zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Die Patientenquittung informiert genau über die Behandlung und ihre Kosten; somit erhöht sich die Transparenz und sorgt für ein verstärktes Kostenbewusstsein des Kassenpatienten.
Die folgende Tabelle soll noch einmal die wichtigsten Pro- und Kontrapunkte zum Thema Sachleistungs- beziehungsweise Kostenerstattungsprinzip darstellen:
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Pro |
Kontra |
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Kostenerstattungsprinzip |
Kostenübersicht und -bewusstsein des Patienten (Anreiz zur Sparsamkeit) |
Kosten müssen oftmals zunächst vom Patienten selbst getragen werden |
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freies Auswählen von Arzt und Krankenhaus |
je nach Tarif, muss der Patient auch (Teil-) Kosten übernehmen |
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Leistungen auch oberhalb der gesetzlichen Regelversorgung |
eventuell muss der Versicherte mit dem Arzt über die Preise für Leistungen verhandeln |
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Sachleistungsprinzip |
keinerlei Preisverhandlungen nötig |
kaum Kostenbewusstsein und -übersicht, da die gesamten Gesundheitskosten direkt übernommen werden |
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praktische Handhabung, da von Zuzahlungen und Praxisgebühr abgesehen nicht bezahlt werden muss |
Wahl der Leistungserbringer üblicherweise eingeschränkt |
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kaum Risiko für den Versicherten, auf Kosten sitzen zu bleiben |
Die Krankenkasse kann kaum kontrollieren, ob Leistungen tatsächlich erbracht werden |
