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Schutzimpfungen

Bis zum Jahre 2007 waren Schutzimpfungen nicht verpflichtend von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. In der Praxis haben jedoch die meisten Krankenkassen die Kosten für eine Vielzahl von Impfungen ihrer Versicherten getragen.

Die Gesundheitsreform hat nun seit 2007 bestimmte Schutzimpfungen als verpflichtend zu gewährende Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Diese richten sich nach den offiziellen Empfehlungen der sogenannten STIKO, der ständigen Impfkommission, die am Robert-Koch-Institut angesiedelt ist.


Impfungen für Kinder und Jugendliche:
 

  • Diphtherie und Tetanus
  • Masern, Röteln und Mumps
  • Tuberkulose
  • Grippe (Influenza)
  • Kinderlähmung
  • Keuchhusten
  • Varizellen
  • Haemophilus influenza Typ B
  • Hepatitis B
  • seit kurzem ist auch eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs vorgesehen, eine Impfung gegen humane Papillomaviren für Mädchen zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr


Die Satzungen der jeweiligen Krankenkassen regeln außerdem je nach Fall, das heißt alter- und risikoabhängig, die folgenden Impfungen:
 

  • Grippe (Influenza) – grundsätzlich für Versicherte, die über 60 Jahre alt sind
  • FSME (Frühsommer- Enzephalitis, durch Zeckenbisse übertragbar)
  • Tollwut
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Infektion
  • Kinderlähmung
  • Haemophilus influenza Typ B
  • Varizellen
  • Röteln
  • Keuchhusten


Wird eine solche Schutzimpfung durchgeführt, muss der Versicherte in der Regel keine Praxisgebühr bezahlen.


Impfungen für Reisende
Für Impfungen, die lediglich als Vorsorgemaßnahmen für eine Reise durchgeführt werden, muss man als Patient meistens selbst aufkommen. Dies gilt zumindest für Urlauber. Geht es aber um einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt, so können die Krankenkassen die anfallenden Kosten für einen entsprechenden Impfschutz - der in dem jeweiligen Land nötig ist - für den Hauptversicherten und etwaige familienversicherte Begleiter übernehmen. In jüngster Zeit werden jedoch auch Schutzimpfungen für private Auslandsreisen immer öfter auf freiwilliger Basis von den GKV erstattet. Ob dies der Fall ist, muss im Vorfeld geklärt werden.

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