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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dienen der Versorgung des Versicherten mit grundlegend erforderlichen medizinischen Leistungen.

Die Kosten werden, im Gegensatz zu den privaten Kassen, nur im Rahmen des Leistungskatalogs der Regelversorgung übernommen. Zu den Regelleistungen können neben reinen Behandlungskosten auch Kosten für Prävention oder das Krankengeld zählen. Gewisse Leistungen lassen sich aber auch nur über private Zusatzversicherungen absichern.

Ein Vertragsarzt rechnet seine Leistungen im Rahmen des Sachleistungsprinzips direkt mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ab. Die Versicherten sind in ihrer Arztwahl frei, sofern sie sich von einem Vertragsarzt behandeln lassen. Seit einigen Jahren ist ein begrenzter Eigenanteil an den Gesundheitskosten, die Praxisgebühr, eingeführt worden. Eigenanteile müssen auch bei Leistungen kalkuliert werden, die über den Leistungskatalog der Regelversorgung hinausgehen.

Die Praxisgebühr muss im Übrigen nicht von denjenigen Versicherungsnehmern gezahlt werden, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Für diese gilt diese Pflicht der Zuzahlung nicht.
 

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