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Termineinlage - Festgeld und Sparbrief

Als Termineinlagen oder Termingeld werden Gelder bezeichnet, die von Bankkunden an Geldinstitute für eine vorher festgelegt Laufzeit und zu einem festgelegten Zinssatz übergeben werden (Festgelder) oder für die eine bestimmte Kündigungsfrist (Kündigungsgelder) eingehalten werden muss.

Auf diese Zinsen erwirtschaftenden Geldeinlagen haben Sparer folglich keinen Zugriff, solange die Laufzeit, die bei Festgeldern marktüblich mindestens 30 Tage beträgt, nicht beendet ist. Festgeldern können sich bei fehlender Weisung automatisch verlängern (Prolongation). Um das eigene Geld als Termingeld anzulegen, ist ein Termingeldkonto notwendig, beim Tagesgeld entsprechend ein Tagesgeldkonto. Über ein Termingeldkonto lässt sich ein größerer Geldbetrag anlegen, ohne Kursschwankungen in Kauf nehmen zu müssen. Jedoch können Kunden wiederum nicht davon profitieren, wenn die Zinsen steigen sollten. Sie sind an ihren Zinssatz, für dessen Festlegung mit der Bank verhandelt werden kann, gebunden, wobei das Festgeld in der Regel entweder für 30, 60, 90, 180 Tage oder auch bis zu einigen Jahren als kurzfristige beziehungsweise mittelfristige Kapitalanlage geführt wird.

Legt ein Sparer Wert darauf, dass seine Geldanlage eher eine langfristige ist, können Sparbriefe eine passende Lösung sein. Einem Sparbrief wird ebenso wie dem Festgeld ein vorher festgelegter Zinssatz zugewiesen. Ein Unterschied zum Festgeld ist die maximale Laufzeit von zehn Jahren. Sie können nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei aufgezinsten Sparbriefen stehen dem Sparer erst am Ende der Laufzeit die erwirtschafteten Zinsen zu. Bei angezinsten hingegen wird der Nennwert der Geldanlage am Ende der Laufzeit an den Sparer gezahlt, da die Zinsen bei Laufzeitbeginn vom Nennwert abgezogen worden sind. Bei der dritten Variante des Sparbriefs werden dem Sparer die Zinsen jährlich ausgezahlt.

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