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Kontoführungsgebühren

Für ein Festgeldkonto besteht immer eine vorher festgesetzte Laufzeit, die bis zu einem Jahr betragen kann. Auch der Zinssatz ist im Vorhinein festgelegt.

Ein Sparer ist damit, anders als bei Aktien nicht von Kursverlusten betroffen, kann aber auch ebensowenig von einem positiven Kurstrend profitieren. Soll ein Festgeldkonto eröffnet werden, entstehen dem Sparer gewöhnlich keine Kosten. In aller Regel verzichten die Geldinstitute auf Gebühren. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, wenn der Sparer zum Festgeldkonto zusätzlich Leistungen bei seiner Bank in Anspruch nehmen möchte. Erfolgt also die Nutzung des Festgeldkontos in dem Umfang, wie mit der Bank vertraglich vereinbart, fallen keine Gebühren an. Kosten können beispielsweise dann entstehen, wenn festgelegt worden ist, Kontoauszüge in elektronischer Form einzusehen, dies aber nicht erfolgt. Muss die Bank an den Kunden Kontoauszüge postalisch zustellen, können dafür Gebühren erhoben werden. Das Führen eines Festgeldkontos ist also prinzipiell kostenfrei. Bei einer Online-Eröffnung eines Festgeldkontos ist mit keinerlei Gebühren zu rechnen. Gebühren können jedoch dann anfallen, wenn das Festgeldkonto in einer Bankfiliale eröffnet wird. Möglich ist auch, dass der Kunde Kontoführungsgebühren zahlen muss, wenn das Festgeldkonto bei einer Filialbank geführt wird. Gebühren sind dann vom Bankkunden zu zahlen, wenn das Festgeldkonto an ein Girokonto gekoppelt ist. Werden die vertraglichen Regelungen für das Girokonto nicht eingehalten, betreffen die dadurch entstehenden Kosten in gewisser Weise auch das Führen des Festgeldkontos und damit die erzielten Erträge. Auch für das Tagesgeld ist immer ein weiteres Konto als Referenzkonto notwendig.

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