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Teilnahmebedingungen für die Gutschein-Aktion „Kunden werben Kunden“

§1 Aktionsinhalt und Zeitraum

  1. Die Kunden-werben-Kunden-Aktion (nachfolgend “Aktion”) wird von der FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH (nachfolgend „FINANZCHECK“) im jeweiligen, im Anschreiben an den Kunden („Teilnahmeberechtigten“) bestimmten Aktionszeitraum veranstaltet.

  2. Im Rahmen der Aktion gewährt FINANZCHECK Prämien für bis zu fünf Weiterempfehlungen, in deren Folge über die Plattform von FINANZCHECK ein wirksamer Kreditvertrag zustande kommt. Prämienberechtigt sind – unter den in § 3 aufgeführten Voraussetzungen – sowohl der empfehlende Kunde („Teilnehmer“) als auch der Empfänger der persönlichen Empfehlung, der den jeweiligen Kreditvertrag schließt („Neukunde“).

  3. Die Prämie besteht in einem Best-Choice-Einkaufsgutschein im Wert von 50 EUR für jeweils den Teilnehmer und für den Neukunden. Diese können ihren jeweiligen BestChoice-Gutschein auf https://finanzcheck.cadooz.com/ z.B. für eine Amazon-Geschenkkarte oder Einkaufsgutscheine von über 100 weiteren Partner von Cadooz einlösen.

§ 2 Teilnehmer und Ablauf der Aktion

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden von FINANZCHECK, und damit volljährige und voll geschäftsfähige Privatpersonen. Die Auswahl der Teilnehmer steht im freien Ermessen von FINANZCHECK. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Kunden-werben-Kunden Programm besteht nicht.

  2. FINANZCHECK versendet im Rahmen der Aktion an die Teilnahmeberechtigten einen individuellen Kunden-werben-Kunden-Link („KwK-Link“). Diesen Link kann der Teilnehmer an ihm persönlich bekannte Personen weiterleiten, sofern er sich vergewissert hat, dass der Empfänger hiermit einverstanden ist. Der Teilnehmer sichert zu, seine etwaigen Empfehlungen nicht zu gewerblichen Zwecken und ausschließlich an ihm persönlich bekannte Personen auszusprechen.

  3. Der Empfänger des Links kann über diesen die Aktions-Website von FINANZCHECK aufrufen und dort FINANZCHECK einen Kreditvergleichs- und Vermittlungsauftrag erteilen. Für die Gewährung der Prämie ist es unabdingbare Voraussetzung, dass sich der Empfänger über die Aktionsseite anmeldet, da andernfalls keine Zuordnung zur Empfehlung des Teilnehmers möglich ist.

  4. Der KwK-Link verliert seine Gültigkeit mit Ablauf des Aktionszeitraums oder dann, wenn er bereits 5 Male (vom selben oder unterschiedlichen Empfängern) genutzt wurde.

  5. Sind die Voraussetzungen des § 3 erfüllt, so leistet FINANZCHECK die Prämie durch Übersendung der jeweiligen BestChoice-Gutscheine per E-Mail an den Teilnehmer und den Neukunden. Diese sind damit einverstanden, dass sie zu diesem Zweck nach Entstehung des Prämienanspruchs über die im Rahmen des Kreditvergleichs bei FINANZCHECK hinterlegte E-Mail-Adresse durch FINANZCHECK kontaktiert werden. Der Neukunde ist damit einverstanden, dass der Teilnehmer im Rahmen der Prämiengewährung vom Zustandekommen eines prämienberechtigenden Kreditabschlusses Kenntnis erlangt.

  6. Die Leistung der Prämie erfolgte nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Ausübung des Rechts zum Widerruf des vom Neukunden über FINANZCHECK abgeschlossenen Darlehensvertrages.

  7. Der Anspruch des jeweiligen Berechtigten auf Gewährung seiner Prämie verfällt, wenn die Übersendung des BestChoice-Gutscheins an den Berechtigten nicht innerhalb von 6 Monaten ab Entstehung des Prämienanspruchs aus Gründen, die von FINANZCHECK nicht zu vertreten sind, erfolgen kann.

  8. Ein Anspruch gegen FINANZCHECK auf Barauszahlung der Prämie bzw. des Gutscheinwerts oder auf Umtausch der Prämie besteht nicht. Der Anspruch auf Gewährung der Prämie ist nicht übertragbar.

§ 3 Voraussetzungen der Prämie

  1. Der Anspruch auf die Prämie entsteht, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (a) der Neukunde hat vom Teilnehmer einen KwK-Link erhalten und auf der entsprechenden Aktionsseite FINANZCHECK einen Kreditvergleichs- und Vermittlungsauftrag erteilt; (b) der Neukunde hat im Anschluss an diesen Kreditvergleich und spätestens bis drei Monate nach Ablauf der Aktion einen von FINANZCHECK vermittelten Kreditvertrag abgeschlossen; (c) der Kreditvertrag des Neukunden wurde mit einem Mindestkreditbetrag von EUR 5.000,00 geschlossen; (d) der Neukunde hat seine Vertragserklärung gegenüber dem Kreditgeber nicht binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen.

  2. Als maßgebliches Kreditvolumen für die Voraussetzung in § 3 Ziffer 1 (c) gilt das neu aufgenommene, von der jeweiligen kreditgebenden Bank an FINANZCHECK provisionierte Kreditvolumen. Etwaige Teil-Kredite werden zusammengerechnet und begründen nur einen Prämienanspruch, auch wenn sie einzeln ein Kreditvolumen von 5.000 EUR übersteigen.

  3. Der Teilnehmer kann im Rahmen der jeweiligen Aktion Ansprüche auf bis zu fünf Gutscheine zu je EUR 50 erwerben.

§ 4 Haftung und Ausschluss von der Teilnahme

  1. FINANZCHECK haftet für Schäden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung, für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst möglich machen und auf deren Erfüllung der Berechtigte vertrauen darf, haftet FINANZCHECK nur in Höhe des Wertes der jeweiligen Prämie. Im Übrigen ist die Haftung von FINANZCHECK ausgeschlossen.

  2. Die Berechtigten sind selbst für die Entrichtung etwaig anfallender Steuern auf den Wert der gewährten Prämie verantwortlich.

  3. Die Teilnahme an der Aktion über Dritte, die gewerblich die Teilnahme an Gutschein-Aktionen, Gewinnspielen und/oder Preisausschreiben vermitteln, ist ausgeschlossen. Das Verbreiten des Empfehlungs-Links über öffentliche Netzwerke, insbesondere Gutschein-Portale, ist untersagt und führt zum Verfall der ausgelobten Prämienansprüche.

  4. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und/oder anderweitiger Manipulationen behält sich FINANZCHECK das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen und ausgelobte oder gewährte Prämien nachträglich abzuerkennen und/oder zurückzufordern. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegenüber FINANZCHECK unwahre Angaben zu seiner Person macht.

§ 5 Sonstiges

  1. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

  2. Diese Aktion ist nicht mit anderen FINANZCHECK-Aktionen kombinierbar.