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Vertragsschluss

Vertragsform
Wird eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, so sind einige wesentliche Vertragsbedingungen von der Form des Vertrages abhängig.

Zahnzusatzversicherungen können sich entweder an der Vertragsform von Schadenversicherungen oder aber an der von Lebensversicherungen orientieren.

Auskunft über Zahngesundheit
Vor Vertragsschluss muss der Versicherungsanwärter wahrheitsgemäß Auskunft über die eigene Zahngesundheit oder aber zusätzlich über seinen allgemeinen Gesundheitszustand geben. Versicherer verlangen meist Auskunft darüber, ob dem Patienten bereits Zähne ersetzt worden sind, ob ihm Zähne fehlen, zu welchem Zeitpunkt diese gezogen (entfernt) worden sind oder ob der Patient schon Zahnersatz erhalten hat und wann dieser gegebenenfalls eingesetzt worden ist. Außerdem wird danach gefragt, zu welchem Zeitpunkt eventuelle Zahnerkrankungen aufgetreten und auf welche Weise diese behandelt worden sind.

Für Patienten kann es mitunter problematisch sein, derartige Fragen des Versicherers in allen Einzelheiten korrekt und vollständig zu beantworten. Den Patienten wird aus diesem Grund geraten, für die Beantwortung den behandelnden Zahnarzt um Rat zu fragen.

Im eigenen Interesse sollte der Versicherungsanwärter keine falschen Angaben machen oder dem Versicherer Informationen vorenthalten. Dies würde den Versicherer beispielsweise später berechtigen, bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern.

Hat der Versicherungsanwärter die Fragen des Versicherers zur Zahngesundheit und gegebenenfalls zum allgemeinen Gesundheitszustand angemessen beantwortet, entscheidet der Versicherer, ob der Vertrag zustande kommt. Im Allgemeinen gilt für Versicherungsanwärter einer privaten Zahnzusatzversicherung, dass Anwärter mit sehr schlechter Zahngesundheit vom Versicherer abgelehnt werden. Ob dies auch für eine private Krankenversicherung als Vollversicherung gilt, muss im Einzelfall geklärt werden.


Vertragspartner
Wird eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, so ist dies immer eine private Versicherung. Zahnzusatzversicherungen werden zwar sowohl von privaten Versicherern, als auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die gesetzliche Krankenkasse wirkt jedoch nur als eine Art Vermittler, denn der Vertrag über die Zahnzusatzversicherung wird letztlich stets mit einem privaten Anbieter geschlossen.

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