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Arten der Versorgung

Zahnzusatzversicherungen werden vor allem deswegen angeboten, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar 2005 ein anderes Berechnungsverfahren für Zahnersatzbehandlungen verwenden.

Bis 2004 sind gesetzliche Krankenkassen für 50 % der tatsächlichen Behandlungskosten des Versicherten aufgekommen. Seit 2005 zahlen sie jedoch nur noch feste Zuschüsse. Diesen Zuschüssen liegen die Kosten zugrunde, die den gesetzlichen Krankenversicherungen bis 2004 für Zahnersatzbehandlungen bei bestimmten Befunden entstanden sind.

Die Festzuschüsse orientieren sich an der Regelversorgung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen gesichert ist. Jeder Festzuschuss deckt 50 % der Kosten von Zahnersatzbehandlungen ab, die zum Umfang der Regelversorgung gehören.

Regelversorgung
Wenn für einen Patienten ein Zahnersatz in Form einer Brücke notwendig ist, so ist laut Regelversorgung eine Metallbrücke vorgesehen. 50 % der Kosten, die für einen derartigen Zahnersatz im Durchschnitt anfallen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst tragen. Entsprechen die Kosten, die dem Arzt bei der Zahnersatzbehandlung angefallen sind, nicht den Durchschnittskosten, so muss der Patient gegebenenfalls einen höheren Eigenanteil zahlen.

Gleichwertige Versorgung
Es ist außerdem möglich, eine Versorgung in Anspruch zu nehmen, die zur Regelversorgung auch Zusatzleistungen beinhaltet. Man spricht dann von gleichartiger Versorgung. Diese ist in jedem Fall teurer als die Regelversorgung.

Wünscht der Patient beispielsweise eine keramische Brücke, so ist mit einem erheblich höheren Eigenanteil zu rechnen, als dies der Fall bei einer Regelversorgung bei einer Metallbrücke wäre. In diesem Fall kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein.

Andersartige Versorgung
Ein Patient ist auch berechtigt, eine sogenannte andersartige Versorgung in Anspruch zu nehmen. Diese unterscheidet sich von der Regelversorgung erheblich und ist mit viel höheren Kosten verbunden. Außerdem weist sie deutliche Unterschiede zur gleichartigen Versorgung auf.

Benötigt der Patient gemäß der Regelversorgung beispielsweise eine Brücke aus Metall, so kann ihm ein Implantat mit verblendeter Krone eingesetzt werden, wenn er sich für eine andersartige Versorgung entscheidet. Eine Zahnzusatzversicherung kann verhindern, dass der Patient für eine derartige Leistung einen äußerst hohen Eigenanteil zahlen muss. Welche Leistungen Zahnzusatzversicherungen im Einzelnen garantieren, lässt sich durch einen Zahnzusatzversicherung Vergleich in Erfahrung bringen.

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