Private Zahnzusatzversicherung
Ergänzende Versicherung
Die private Zahnzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung, die Personen angeboten wird, die gesetzlich krankenversichert sind. Die Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung individuell zu ergänzen. Bei einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungen auswählen und häufig auch selbst die Selbstbeteiligung festlegen, die Sie sich wünschen.
Wenn Sie Leistungen Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen, erhalten Sie diese zusätzlich zu den Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen, die Sie von Ihrer gesetzlichen nicht erhalten, erhalten Sie von der privaten zum selben Zeitpunkt und haben somit einen vollständigen Versicherungsschutz bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
Vor Vertragsschluss
Vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sollten Sie wissen, welche Leistungen Sie benötigen und wie hoch der Beitrag sowie die Selbstbeteiligung maximal sein dürfen. Es sollte außerdem geklärt werden, ob Ihr Tarif weitere Leistungen außer Zahnleistungen bieten sollte. Bestimmte private Krankenversicherungstarife bieten Leistungen wie zum Beispiel Heilpraktikerleistungen oder Versicherungsschutz für Brillenträger. Je mehr Leistungen Ihnen eine Zahnzusatzversicherung bieten soll, desto höher ist die Versicherungsprämie.
Kostenerstattung und GKV-Vorleistung
Die Kostenerstattung einer Zahnzusatzversicherung erfolgt meistens jedoch nur anteilig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Die andere Hälfte der Kosten können Sie nur versichern, wenn Sie eine Versicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz beziehungsweise kieferorthopädische Behandlungen abschließen.
Die Behandlungen, die Sie vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden in Anspruch nehmen, werden nur dann von Ihrem Zahnzusatzversicherer getragen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung gegangen ist. Da die gesetzliche Krankenversicherung aber Festzuschüsse für Behandlungen beziehungsweise medizinische Befunde vorsieht, erhalten Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in der Regel problemlos.
Für die Inanspruchnahme privater zahnärztlicher Leistungen, müssen Sie die Rechnung Ihres Zahnarztes bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen. Erstattet wird vom Zusatzversicherer darüber hinaus bis zu einer bestimmten Summe, die allerdings auf einen jährlichen Betrag begrenzt ist. Die Höhe dieses jährlichen Betrages können Sie unter Umständen auch mit Ihrem Versicherer vor Vertragsabschluss festlegen.
