Leistungen von Zahnzusatzversicherungen
Wenn ein Patient eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte er auf das Leistungspektrum achten, das ihm der Versicherer im Rahmen des gewünschten Tarifes bietet.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte dem Patienten Leistungen für die folgenden Bereiche erbringen:
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Zahnersatz (Brücken, Kronen, Teil-, Voll- und Teleskop-Prothesen)
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Implantate (unbegrenzt, mindestens jedoch sechs pro Kiefer)
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Den mitunter für Implantate notwendigen Knochenaufbau
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Inlays (Einlagenfüllungen) aus Keramik oder Gold
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Für Zahnersatz notwendige Funktionsanalysen (von Kiefergelenken)
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Verblendungen von Kronen und Ähnlichem aus Keramik (für sichtbare und nicht sichtbare Bereiche) sowie Verblendschalen
Da einige Zahnersatzbehandlungen die Narkose des Patienten erfordern, ist eine anteilige Erstattung der Narkosenkosten durch den Versicherer wünschenswert.
Der Versicherte sollte darauf achten, dass der Versicherer ein Leistungsspektrum vorsieht, in dem Leistungen in Höhe von etwa 50 % für alle wichtigen Bereiche erbracht werden. Bei einigen Zahnzusatzversicherungen kann ein Versicherter auch folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
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Kieferorthopädische Behandlungen
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Parodontitisbehandlungen (schon ab Taschentiefe 1,5 mm)
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Prophylaxe
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Wurzelkanalbehandlungen
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Professionelle Zahnreinigung
Für Parodontitisbehandlungen gilt, dass gesetzliche Krankenversicherungen für deren Kosten erst aufkommen, wenn eine bestimmte sogenannte Taschentiefe vorliegt. Die Zahnfleischtaschen müssen tiefer als 3,5 mm sein. Jedoch kann eine Behandlung auch schon bei geringerer Taschentiefe erfolgen, um einem Fortschreiten der Erkrankung früher entgegenzuwirken. Die Taschentiefe kann individuell variieren.
Hat ein Versicherter einen Tarif mit geringen Versicherungsbeiträgen gewählt, sind kostspielige Versorgungen, wie hochwertige Implantate mit Knochenaufbau, von den Versicherungleistungen oft ausgenommen. Außerdem begrenzen einige Versicherer häufig die Höchstleistungen für die ersten Jahre der Vertragslaufzeit. Diese Vertragsbedingung ist gemeint, wenn von Summenbegrenzung, Zahn- oder Leistungstaffel gesprochen wird.
Durch eine Zahnzusatzversicherung ist es möglich, dem Patienten die Leistungen zu bieten, die nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Folgende Leistungen können nur durch den Abschluss bestimmter privater Zahnzusatzversicherungen in Anspruch genommen werden:
- Implantate
- Bestimmte keramische Verblendungen
- Inlays aus Keramik oder Gold
Sind diese Leistungen nicht durch einen entsprechenden Tarif einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt, muss ein gesetzlich Versicherter für diese vollständig selbst zahlen.
Auch die durch eine Zahnersatzbehandlung anfallenden Material- und Laborkosten sowie die Kosten für die Erstellung des Heil- und Kostenplans sollten zum Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung gehören.
Bei einigen Zahnzusatzversicherungen sind Hilfsmittel wie Brillen oder der Auslandskrankenschutz enthalten.
Leistungsausschluss
Grundsätzlich erbringen Versicherer nur Leistungen für Zahnbehandlungen, die noch nicht vor dem Vertragsbeginn angekündigt worden sind sowie für die noch kein Heil- und Kostenplan erstellt worden ist und für solche Schäden an Zähnen, die dem Versicherer und dem Versicherten zu Vertragsschluss noch nicht bekannt gewesen sind.
Wenn eine private Krankenversicherung als Vollversicherung in Anspruch genommen wird, ist der Umfang der Leistungen im Zahnbereich vom jeweiligen Tarif des Versicherers abhängig.
