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Bonusheft

Jeder gesetzlich Krankenversicherte erhält ein Bonusheft, in dem durch den Stempel des Zahnarztes jeder Zahnarztbesuch, auch wenn er nur der Kontrolle oder Vorsorge gedient hat, dokumentiert wird.

Erwachsene und Kinder sollten einen vorgeschriebenen Rhythmus zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen einhalten: Erwachsene einen jährlichen, Kinder einen halbjährlichen Rhythmus. Kann dieser Rhythmus ohne Ausnahme über mindestens zehn Jahre belegt werden, so erhält der Patient von seiner gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuss für eine Zahnersatzbehandlung, wenn eine solche im elften Jahr erfolgen muss.

Dieser höhere Zuschuss beläuft sich im elften Jahr auf 65 % oder nach Abzug des sogenannten befundbezogenen Festzuschusses auf 15 %. Der Festzuschuss deckt stets 50 % der durchschnittlichen Kosten für eine Zahnersatzbehandlung ab, die zum Umfang der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.

Kann ein Patient lediglich einen fünfjährigen Rhythmus der Zahnarztbesuche nachweisen, kann er den befundbezogenen Festzuschuss für eine Zahnersatzbehandlung und Zahnzusatz dennoch steigern, wenn diese im sechsten Jahr notwendig werden sollte. Die gesetzliche Krankenversicherung erhöht den Festzuschuss dann jedoch lediglich auf 60 %, was einer Steigerung von 20 % gleichkommt.

Um den Rhythmus einzuhalten, ist es erlaubt, dass Stempel durch den jeweiligen Zahnarzt nachgetragen werden. Zahnärzte sind verpflichtet, Patientenakten zehn Jahre aufzubewahren. Patienten wird geraten, diese Möglichkeit wahrzunehmen, um die frühestmögliche Chance auf Erhöhung des Festzuschusses nicht aufgrund von Vergessen der Stempeleintragung verstreichen zu lassen.

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