Zahnzusatzversicherung

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Über die Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht einen umfassenden Versicherungsschutz für Zähne, sodass Versicherte selbst keine Kosten mehr bei Zahnbehandlungen und für Zahnzusatz übernehmen müssen beziehungsweise gegebenenfalls nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Für alle gesetzlich Versicherten lässt sich durch eine Zahnzusatzversicherung das Kostenrisiko von höherwertigen zahnärztlichen Leistungen versichern. Wünscht sich der Patient eine zahnärztliche Versorgung, die über die sogenannte Regelversorgung einer gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, muss er für diesen Zahnzusatz alle Kosten selbst tragen, die dadurch darüber hinaus anfallen. Gegen diese Kosten kann sich ein gesetzlich Versicherter nur durch eine Zahnzusatzversicherung absichern. Es ist vom Tarif abhängig, ob für den Versicherten ein Selbstbehalt gilt.

Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt der Versicherer für den Zahnzusatz stets die Kosten in Höhe eines Festzuschusses. Jeder Festzuschuss richtet sich nach dem entsprechenden Befund und gilt für alle gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nicht in Abhängigkeit von den entstandenen Behandlungskosten, sondern abhängig vom vorliegenden medizinischen Befund. Nimmt der Patient eine sehr teure Behandlung mit hohen Laborkosten und hohen Materialkosten für den neuen Zahnzusatz in Anspruch, muss er für den Differenzbetrag in voller Höhe selbst aufkommen. Hohe Kosten entstehen in der Regel durch das Einbringen von hochwertigem Zahnzusatz in Form von Implantaten, der Herstellung von Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen. Die beste Möglichkeit, sich gegen diese Kosten abzusichern, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Wenn gesetzlich Versicherte regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, erhöht sich der Zuschuss um 20 bis 30 Prozent. Aber auch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in den Fällen nachgewiesener Vorsorge nicht die Kosten für Zahnzusatz, wie dies durch eine private Krankenzusatzversicherung möglich ist. Außerdem ist zu erwähnen, dass Versicherte, die frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, um sich gegen Kosten von teurem Zahnersatz und Zahnzusatz abzusichern, in der Regel einen geringeren Versicherungsbeitrag als ältere Versicherungsnehmer zahlen.

Bei einer Zahnzusatzversicherung ist abhängig vom Tarif eine begrenzte Erstattungshöhe für die ersten Jahre der Versicherungsdauer festgelegt. Vorteil einer Zahnzusatzversicherung besteht jedoch im Wegfall jeder dieser Beschränkungen beziehungsweise jeder Zahnstaffel, wenn die zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalls der versicherten Person durchgeführt werden muss. Die Zahnzusatzversicherung leistet damit nach Versicherungsschluss bei Unfall auch ohne zusätzliche Begrenzung für den gewünschten Zahnzusatz.

Aktuelles

17.01.2012 10:16 Uhr

Gebührenordnung für Zahnärzte geändert: Zahnersatz kostet 2012 mehr

Für viele Verbraucher könnte der Gang zum Zahnarzt im neuen Jahr zu einer unangenehmen Überraschung werden. Denn die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sieht seit Beginn des Jahres deutlich höhere Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen, etc. vor. Dies hat sowohl Auswirkungen auf gesetzlich als auch auf privat versicherte Patienten.

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