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Mietverlustversicherung

Für Eigentümer einer vermieteten Immobilie können Mietausfälle aufgrund von Gebäudeschäden zu finanziellen Einbußen führen. Um für diese Fälle abgesichert zu sein, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Mietverlustversicherung.

Gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Mietverlustversicherung (ABM 2008) werden nur Wohnräume bei Mietausfall versichert. Für gewerblich genutzte Räume muss eine gesonderte Mietverlustversicherung abgeschlossen werden. Prinzipiell sind diejenigen Gefahren für die vermietete Wohneinheit mitversichert, die von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Kommt es zu einem ersatzpflichtigen Versicherungsfall aufgrund einer dieser Gefahren, übernimmt die Versicherung den Ausfall an Mietzins aus den versicherten Räumen, inklusive der Nebenkosten.

Die Haftzeit für die ausfallende Miete beträgt in der Regel zwölf Monate. Prinzipiell kann sie vertraglich verlängert werden.

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