Haftpflichtversicherungen
Hauseigentümer genießen zwar das Privileg der eigenen vier Wände, tragen damit aber zugleich eine große Verantwortung für ihr Gebäude und Grundstück.
Grundwasserverseuchung durch das Austreten von Öl aus einem maroden Öltank oder der Sturz einer dritten Person auf dem eigenen Grundstück aufgrund von Glätte kann zu enormen Schadenersatzleistungen für den Besitzer führen, wenn kein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Gewässerschäden
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für Hausbesitzer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, Ein- oder Mehrfamilienhäuser sowie Wohnungen, die eine Ölheizung mit dazugehörigem Tank führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Tank ober- oder unterirdisch befindet. Wenn Heizöl aus einem Öltank ausläuft, haftet gemäß § 22 Wasserhaushaltsgesetz automatisch der Besitzer der Anlage, unabhängig davon, ob er für den Schaden verantwortlich ist. Er hat die volle Schadenssumme zu tragen, selbst dann, wenn der Tank regelmäßig und ordnungsgemäß gewartet wurde.
Das Abtragen kontaminierten Erdbodens gehört nicht zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung. Ins Erdreich gelangtes Öl ist also nicht nur eine gefährliche Umweltverschmutzung, sondern kann für den Grundstückbesitzer ohne die entsprechende Versicherung zu einem finanziellen Verhängnis werden.
Die Jahresprämie für eine Gewässerschutzversicherung richtet sich nach Größe und Standort des Öltanks. Für einen oberirdisch oder im Keller des Wohngebäudes platzierten Tank ist der Jahresbeitrag geringer als für einen unterirdischen Tank.
Haus- und Grundbesitzer
Es ist Aufgabe des Eigentümers, das Haus beziehungsweise Grundstück gefahrenfrei zu führen, da er die Verkehrssicherungspflicht hat. Verletzt er diese Pflicht, wird er für den entstandenen Personenschaden haftbar gemacht. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert den Gebäudeinhaber vor den finanziellen Folgen ab, die durch Verletzung Dritter auf dem eigenen Grundstück oder innerhalb des Gebäudes entstehen können.
Bei Eigentumswohnungen hat meist der Verwalter des Objekts eine umfassende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus muss keine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, sofern bereits eine private Haftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall wird der Versicherungsschutz für ein mit Partner und Kindern bewohntes Einfamilienhaus geleistet.
