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Glasversicherung

Moderne Wohngebäude sind teilweise großflächig verglast. Ob Wintergarten, Dachverglasung, Scheiben von Sonnenkollektoren oder einfache Fensterscheiben, gehen diese zu Bruch, können zum Teil horrende Summen für die Reparatur entstehen.

Auch für verglaste Gegenstände innerhalb des Gebäudes zählt bei einem Schadensfall nicht nur der ideelle Wert, beispielsweise einer Vitrine. Um sich für diese Eventualitäten abzusichern, kann eine Glasversicherung zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Grundlage für diese Zusatzversicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (ABIG) und die dazugehörigen Klauseln. Unterschieden wird hierbei zwischen Gebäudeverglasung und Verglasung von Mobiliar.

Die Gebäudeverglasung beinhaltet Glasscheiben von:

  • Fenstern, Türen, Balkonen und Terrassen
  • Wänden, Dächern, Brüstungen
  • Wintergärten, Veranden, Loggien
  • Wetterschutzvorbauten, Lichtkuppeln
  • gläserne Abdeckung von Sonnenkollektoren
  • Glasbausteinen, Profilglas


Die Versicherung Verglasung von Mobiliar schließt ein:

  • Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten


Nicht versichert sind in diesem Zusammenhang:

  • Werbeanlagen
  • Verglasungen von Gaststätten und Ladengeschäften
  • Beschädigungen von Kanten und Oberflächen
  • Undichtwerden von Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen
  • Schäden, bei denen das Glas nicht als Flächenglas definiert ist, wie beispielsweise ein Trinkglas
  • Schäden, die an den Scheiben eines Kraftfahrzeugs entstanden sind
  • Schäden, die durch Lösch- oder Abrissarbeiten entstanden sind


Gegen einen Prämienaufschlag können zusätzlich Aquarien und Terrarien sowie Glaskeramik-Kochflächen in die Glasversicherung eingeschlossen werden.

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