Feuer-Rohbauversicherung
Für ein im Bau befindliches Haus kann als Zusatzabsicherung zur Wohngebäudeversicherung die Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen werden.
Damit ist der noch nicht bezugsfähige Neubau inklusive der auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Baustoffe und Bauteile bis zum Abschluss der Bauphase versichert. Versicherungsschutz besteht für Schäden verursacht durch Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie Anprall von Luftfahrzeugen und deren Ladung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Interessen des Bauherrn, nicht auf die des Bauunternehmens.
Die Feuer-Rohbauversicherung wird in der Regel im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden vor Baubeginn abgeschlossen und üblicherweise beitragsfrei für zunächst sechs Monate garantiert. Ein nachträglicher Vertragsabschluss während der Bauzeit ist darüber hinaus ebenfalls möglich. Die Versicherung geht, sobald der Neubau bezugsfertig ist, automatisch in die reguläre Wohngebäudeversicherung über. Von da an gelten die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen.
Meist wird für den Bau eines Hauses ein Kredit aufgeommen. Von Seiten der Kreditgeber ist die Feuer-Rohbauversicherung meist Voraussetzung für die Auszahlung der Kreditsumme.
