Elementarschadenversicherung
Diese Versicherung kann zusätzlich zur Basispolice abgeschlossen werden. Die entsprechenden Versicherungsleistungen basieren auf den Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW).
Danach werden zusätzlich zu den Elementargefahren Feuer, Frost, Hagel und Sturm die folgenden Gefahren mitversichert:
- Überschwemmung und Rückstau
- Erdbeben
- Erdrutsch und Erdfall
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
Einige Versicherungsunternehmen haben diese Schäden bereits in ihre Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen als mitversicherte Gefahren integriert, sodass eine Zusatzversicherung diesbezüglich überflüssig wird.
Für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau werden von den Versicherungsgesellschaften Risikoanalysen erstellt. Mit Hilfe einer bestimmten Software werden Überschwemmungsgebiete in verschiedene Gefährdungsklassen, die sogenannten ZÜRS-Zonen, eingeteilt. Die Bewertung für Rückstau und Starkregen ist deutschlandweit einheitlich. Die Software erfasst die Adressen und erstellt ein sogenanntes Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (= ZÜRS). Mittlerweile sind etwa 90 % aller Adressen von der Software erfasst.
ZÜRS-Zonen
Die ZÜRS-Zonen entsprechen den Gefährdungsklassen null bis vier:
- Gefährdungsklasse 4: statistisch einmal in zehn Jahren ein Hochwasser;
- Gefährdungsklasse 3: statistisch einmal in zehn bis 50 Jahren ein Hochwasser;
- Gefährdungsklasse 2: statistisch einmal in 50 bin 200 Jahren ein Hochwasser;
- Gefährdungsklasse 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser;
- Gefährdungsklasse 0: keine Zuordnung möglich.
Für das Gefahrenrisiko Erdbeben wird eine Zoneneinteilung nach Postleitzahlen vorgenommen.
Eine Elementarschadenversicherung kann nicht in jeder Region abgeschlossen werden. Insbesondere in Gebirgsregionen werden Anträge für diese Versicherung aufgrund des hohen Risikos an Gefahren, die durch Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch entstehen, abgelehnt. Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge in Abhängigkeit der jeweiligen Gefährdungsklasse.
