Zurück zum Start

Neuordnung des Versicherungsvertrags

Wenn es während der Vertragslaufzeit zu Risikoveränderungen am versicherten Gebäude beziehungsweise an mitversicherten Gebäudeteilen kommt, muss der Versicherer unverzüglich über die Änderungen informiert werden.

Jede Änderung bewirkt, dass die Versicherungspolice überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. In diesem Fall muss eine Korrektur der Beitragsberechnung hinsichtlich des neuen Risikos durchgeführt werden. Eine Risikoveränderung kann beispielsweise durch Anbauten oder den Einbau eines Kamins in das versicherte Gebäude entstehen.


Erhebung eines Nachbeitrags
Kommt es zu einer beitragserhöhenden Vertragsneuordnung, wird ein sogenannter Nachbeitrag berechnet. Hierfür werden das neue und das alte Versicherungsentgeld eines Versicherungsjahrs gegenübergestellt und aus dessen Differenz zeitanteilig der Nachbeitrag berechnet. Dieser wiederum ist versicherungssteuerpflichtig. Es ändern sich lediglich die Vertragsbedingungen, die Versicherungsperiode bleibt in diesem Fall unangetastet.


Verrechnung eines Rückbeitrags
Der bisherige Vertrag über die Wohngebäudeversicherung wird während der laufenden Versicherungsperiode aufgehoben, wodurch nicht genutzte Einzahlungen in Form eines zeitanteiligen Rückbeitrags in die neue Police übertragen werden können. Von da an beginnt auch eine neue Versicherungsperiode.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay