Mitversicherte Sachen
Gemäß § 5 Nr. 2b VGB 2008 sind Einbaumöbel und -küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind, stets mitversichert.
Im Gegensatz dazu zählen serienmäßig gefertigte Einbauküchen zum Hausrat und werden dementsprechend auch von dieser Versicherung abgedeckt.
Fertigt also ein Tischler einen Wandschrank oder vergleichbares Mobiliar nach den individuellen Raummaßen an, so wird dieser, da er fest eingebaut wird, zu einem Gebäudebestandteil und fällt somit unter die Leistung der Wohngebäudeversicherung.
Lässt der Vermieter hingegen in jede Wohnung eine Küchenzeile einbauen, die aus serienmäßig produzierten Elementen besteht, werden diese nicht von der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
Des Weiteren werden nach § 5 Nr. 2c VGB 2008 folgende Sachen mitversichert, sofern sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Klingel- und Briefkastenanlage
- Müllboxen
Weiteres Gebäudezubehör beziehungsweise Grundstücksbestandteile, die mitversichert sind, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- Gewächs- und Gartenhäuser
- Carports
- Fahnenmasten
- Grundstückszäune und -einfriedungen inklusive Hecken
- Hundehütten
Zubehör
Beim Zubehör handelt es sich prinzipiell um bewegliche Bestandteile, die entfernt werden können, ohne das Gebäude dadurch zu verändern, zu beschädigen oder in seinem Wert zu mindern. Im Einzelfall ist das Zubehör auch mit dem Gebäude fest verbunden. Das Gebäudezubehör ist dann mitversichert, wenn es innerhalb des Hauses für die Instandhaltung des Gebäudes genutzt wird. Ebenfalls mitversichert sind Gebäude- oder Grundstücksbestandteile, die zu Wohnzwecken verwendet werden, wie beispielsweise ein Gemeinschaftswaschkeller oder ein Heizölraum.
Gleiches gilt für Zubehör, das außerhalb des Gebäudes angebracht ist und der Instandhaltung des versicherten Objekts dient, wie zum Beispiel eine Dachleiter für den Kaminzugang. Außen angebrachtes Gebäudezubehör, das einen Wohnzweck erfüllt, ist zum Beispiel ein Blumenkübel am Balkongeländer.
