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Brand

Bei einem Brandschaden ist die Entstehungsart des Feuers entscheidend dafür, ob es unter die Leistung der Wohngebäudeversicherung fällt oder nicht.

Generell nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstanden sind, dass versicherte Gegenstände einem Nutzfeuer ausgesetzt wurden. Direkte Feuerstellen, wie beispielsweise Kamin oder Ofen, fallen ebenfalls nicht unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung.

Darüber hinaus erfolgt keine Entschädigung bei:

  • Sengschäden
  • Schäden durch Unterdruck
  • Schäden, die an elektrischen Leitungen durch die Wirkung des elektrischen Stroms entstehen
  • Schäden an Schaltelementen elektrischer Schalter durch den in ihnen auftretenden Gasdruck
  • Schäden an Verbrennungsmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen
     
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