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Versicherte Kosten

Neben den versicherten Sachen, Gefahren und Schäden ersetzt die Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch entstehende Kosten im Rahmen der Entschädigungsgrenze.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles prüft der Versicherungsanbieter objektiv die Relevanz der entstandenen Kosten. Damit übernimmt die Wohngebäudeversicherung ohne gesonderte Vereinbarung Kosten, die andernfalls, zusätzlich zum Schadensfall, zu einer enormen finanziellen Belastung für den Versicherten werden könnten. Zu den versicherten Kostenschäden gehören

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mietausfall für vermietete Wohnungen
  • Mietausfall für die vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten Räume


Zum Teil bestehen Entschädigungsgrenzen. Außerhalb der Versicherungsleistung für Kostenschäden stehen Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Einsätze anderer Hilfeleister, sofern sie im öffentlichen Interesse erbracht werden.

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