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Schäden durch Luftfahrzeuge

Schäden, die durch den Absturz oder Aufprall von Luftfahrzeugen, deren Teilen oder deren Ladung verursacht werden, werden sowohl durch die Hausratversicherung als auch durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Luftfahrzeuge sind nicht nur Passagier- und Frachtflugzeuge, sondern darüber hinaus Düsenjäger, Hubschrauber, Raumfahrzeuge, Raketen und Satelliten. Die Versicherungsleistung wird sowohl für den Fall erbracht, dass das Flugobjekt auf das versicherte Gebäude auftrifft als auch dann, wenn umherfliegende Trümmer eines Luftfahrzeugs beispielsweise das Dach des versicherten Gebäudes beschädigen oder zerstören. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Flugobjekt bemannt oder unbemannt ist.

Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Düsenflugzeug die Schallmauer durchbricht, sind nicht versichert.

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