Versicherte Gefahren
Im Falle eines Totalschadens am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung für die entsprechenden Kosten auf. Sie leistet Ersatz für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen, das heißt vor dem Schadensfall herrschenden, Zustandes.
Für Abbruch- oder Aufräumarbeiten wird zusätzlich eine Entschädigung geleistet.
Die gänzliche Zerstörung ist jedoch glücklicherweise eher selten der Fall. Häufiger treten witterungs- oder abnutzungsbedingte Teilschäden auf, deren Wiederherstellungskosten jedoch ebenfalls erheblich sein können. Wie bei vielen anderen Versicherungen kommt es auch bei der Wohngebäudeversicherung auf die Schadensursache an. Danach wird entschieden, ob die Versicherung greift oder nicht.
Die folgende Übersicht soll den Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung hinsichtlich versicherter Gefahren und Schäden veranschaulichen.
|
Versicherte Gefahren |
||
|---|---|---|
|
Feuer |
Leitungswasser |
Witterung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Versicherte Schäden |
|
|
Unmittelbare Gefahreneinwirkung, Zerstörung oder Beschädigung aufgrund
|
Leitungswasserschäden verursacht durch
|
|
|
|
|
Die Gefahren lassen sich einzeln, im Zweierverbund oder als Komplettpaket versichern. Man spricht daher von Teilversicherung beziehungsweise Verbundener Wohngebäudeversicherung. Es empfiehlt sich, die drei Hauptrisiken Sturm, Feuer und Leitungswasser als Grunddeckungspaket zu versichern. Die Versicherung der Immobilie gegen Schäden verursacht durch Brand, Explosion und Blitzschlag wird am häufigsten abgeschlossen. Die Versicherungsdichte tendiert in diesem Fall Richtung 100 %.
Es ist zu beachten, dass Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmung nicht zum Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung gehören. Auch in der Hausratversicherung sind sie nicht enthalten. Je nach Wohnsituation und Selbsteinschätzung des Risikofaktors sollte man zusätzlich zu den allgemeinen Policen eine Elementarschadenversicherung abschließen.
