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Vertragsbeginn und Kündigung

Ist eine tierärztliche Bescheinigung nötig, beginnt der Versicherungsschutz mit deren Eingang beim Versicherer. Ansonsten wird jeweils der erste eines Monats nach der Antragsstellung als Vertragsbeginn gerechnet.

Leistungen im Unfallschutz sowie im Vorsorgeschutz werden unmittelbar ab Vertragsbeginn erstattet. Für sonstige Leistungen muss mit einer dreimonatigen Wartezeit gerechnet werden.

Die Laufzeit beträgt je nach Vereinbarung zehn, fünf oder ein Jahr. Nach Ablauf des Vertrages verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, einer der Vertragspartner hat zwischen einem und drei Monate vor Ende der Laufzeit eine schriftliche Kündigung eingereicht. Die Länge der Kündigungsfrist ist anbieterabhängig. Verstirbt das Tier oder wird es verkauft, endet der Versicherungsvertrag vorzeitig.

Außerordentliches Kündigungsrecht
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben beide Versicherungspartner in der Regel dann, wenn die vereinbarten Vertragsbedingungen mißachtet oder verändert werden. Dazu zählen während der Laufzeit vorgenommene Beitragserhöhungen ohne Steigerung des Leistungsumfangs von Seiten des Versicherungsanbieters, beziehungsweise verspätet oder gar nicht entrichtete Beitragszahlungen des Versicherungsnehmers.

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