Beiträge für die Tierversicherung
Je nach Deckungskonzept können die Versicherungsbeiträge stark voneinander abweichen. Die Prämien der einzelnen Anbieter hängen vom Leistungsumfang, der Eigenbeteiligung, der Deckungssumme und der Laufzeit des jeweiligen Vertrags ab.
Die Versicherungsanbieter beachten bei der Beitragsbemessung verschiedene Faktoren, wie beispielsweise die Art des Tiers und das Alter sowie die Rasse des Hunds für die Festsetzung des Beitrags bei Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Sogenannte Gnadenbrotpferde können zu relativ günstigen Bedingungen versichert werden. Dabei handelt es sich um alte Tiere, die nicht mehr zu Reit- oder zu Zuchtzwecken genutzt werden dürfen. Des Weiteren wird hinsichtlich der Prämie darin unterschieden, ob sich das Tier überwiegend im Haus oder im Freien aufhält beziehungsweise im Stall gehalten wird.
Bei der Beitragsbemessung werden zum Teil nicht nur Angaben über das zu versichernde Tier, sondern auch über den Tierhalter gefordert. Ist dieser im öffentlichen Dienst beschäftigt und Mitglied eines dem versicherten Tier entsprechenden Vereins, fallen die Beiträge generell niedriger aus. Auch das Alter des Tierhalters kann beitragssenkend wirken.
Bei Mehrfachversicherungen werden in der Regel Rabatte für alle Folgetiere gewährt. Im Gegensatz zur Tierkrankenversicherung sind die Beiträge für eine Tier OP-Versicherung relativ gering. Es empfiehlt sich dennoch, die Notwendigkeit des Abschlusses einer solchen OP-Versicherung zu überdenken, da die Versicherungsprämien im Schadensfall meist nur zu sehr geringen Anteilen ausbezahlt werden.
Die Beiträge können wahlweise einmal im Jahr beziehungsweise viertel- oder halbjährlich entrichtet werden.
Beiträge Vereinshaftpflicht
Die Beitragshöhe für eine Vereinshaftpflicht richtet sich sowohl nach der Anzahl der Mitglieder als auch nach der Art der im Verein ausgeübten Tätigkeiten. So zahlt ein Reitsportverein beispielsweise eine weitaus höhere Prämie als ein Vogelzüchterverein, da eine viel größere Risikowahrscheinlichkeit besteht. Wie groß die Risikogefahr des Vereins ist, liegt im Ermessen des Vorstands und bedarf dessen Beurteilung bei der Antragsstellung.
Die jährlichen Beitragszahlungen für eine Vereinshaftpflicht belaufen sich in der Regel auf circa 100 € bis 200 €.
Selbstbeteiligung
Viele Versicherungsgesellschaften bieten ihre Leistungen mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall an. Dies hat keine überwiegend nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsnehmer, denn mit einer gewissen Eigenbeteilung im Schadensfall reduzieren sich die monatlichen beziehungsweise jährlichen Prämien. Für kleinere Schäden muss der Versicherungsnehmer im Falle einer vereinbarten Eigenbeteiligung selbst aufkommen.
Die Kostenbeteiligung wird entweder als absoluter oder als prozentualer Wert vertraglich festgesetzt und muss vor der Unterzeichnung des Vertrags vereinbart werden. Die Höhe kann in der Regel vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt werden. Die Versicherer bieten Selbstbeteiligungen zwischen 150 € und 500 € an. Der Prämienvorteil wächst, je nachdem wie hoch das vom Versicherer zu übernehmende Risiko ist. Bei einer gewerblichen Haftpflichtversicherung wirkt sich die Selbstbeteiligung stark reduzierend auf die Beiträge aus.
