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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Bei dem Gesetz über den Versicherungsvertrag handelt es sich um ein Bundesgesetz, durch das die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und -anbieter geregelt werden.

Die ursprüngliche Fassung des VVG stammt aus dem Jahr 1908, ist jedoch 2007 im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsrechts aktualisiert worden. Die neue Fassung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten, für einige Ausnahmeregelungen gibt es Übergangsfristen, die am 31. Dezember 2008 auslaufen. Diese Übergangsfristen gelten für all die Verträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden.

Die reformierte Version des VVG soll zu einer verbesserten Transparenz führen und ist damit zugunsten des Versicherungsnehmers verändert worden. Das VVG ist die Grundlage jeglicher Versicherungsverträge, an der sich beide Vertragsparteien orientieren können.

Das VVG ist in mehrere Teile und Kapitel gegliedert und enthält sowohl einen Allgemeinen Teil zu den Vorschriften für alle Versicherungszweige als auch gesonderte Bedingungen für einzelne Versicherungsarten wie die Haftpflicht- oder die Lebensversicherung.

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