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Pferdeversicherung

Pferdekrankenversicherung
Ein Pferd ist den alltäglichen Gefahren ebenso ausgesetzt wie der Mensch. Erkrankt das Tier und muss ein Arzt konsultiert werden, kann das für den Halter gegebenenfalls zu hohen Kosten führen.

In der Pferdekrankenversicherung mit Vollkostenübernahme sind jedwede Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen bis zu einer festgesetzten Leistungsgrenze versichert. Darüber hinaus fallen die Kosten für Impfungen und endo- beziehungsweise ektogene Parasitenvorsorge, wie zum Beispiel eine Wurmkur, unter den Versicherungsschutz. Für Labor- und Röntgenuntersuchungen sowie Medikamente und Verbandsmittel übernimmt die Versicherung ebenfalls die Kosten. Einige Versicherungsanbieter schließen sogar Physiotherapien und homöopathische Behandlungen in ihren Versicherungschutz mit ein. Die monatlichen Prämien sind dementsprechend hoch.

Niedrigere Prämien werden für eine Teilkostenversicherung erhoben. In diesem Fall müssen in der Regel Eigenbeteilungen von Seiten des Tierhalters geleistet werden. Behandlungs- und Arzneikosten werden zumeist nur eingeschränkt zurückerstattet. Die Kosten für regelmäßige ambulante Behandlungen müssen überwiegend vom Tierhalter übernommen werden. Meist wird auch erst eine Kostenrückerstattung gewährleistet, wenn die Behandlungskosten eine bestimmte Summe übersteigen. Impfungen und Wurmkuren beispielsweise müssen bis zu einem Betrag von 300 € im Jahr vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

Die Pferdekrankenversicherung kann je nach Anbieter zwischen dem vierten Lebensmonat und dem elften Lebensjahr des Pferdes abgeschlossen werden. Besteht bei Vollendung des elften Lebensjahres bereits ein Versicherungsschutz, so läuft dieser weiter und endet nicht automatisch.


Pferde-OP-Versicherung
Zusätzlich zu dem Krankenversicherungsschutz besteht die Möglichkeit, eine OP-Versicherung abzuschließen. Diese kann auch allein und unabhängig von der Tierkrankenversicherung abgeschlossen werden.

Hat sich das Pferd eine ernsthafte Verletzung infolge eines Unfalls oder einer Krankheit zugezogen und muss zum Beispiel notoperiert werden, können die Tierarzt- oder Klinikkosten durch den Abschluss einer zusätzlichen OP-Versicherung abgedeckt werden. Der Versicherer leistet in diesem Fall eine einhundertprozentige Kostenübernahme, die meist auf den zweiten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt ist. Im Versicherungsschutz sind die Kosten der eigentlichen Operation sowie der letzte Untersuchungstag vor der OP und die Nachbehandlung enthalten. Die nötigen Medikamente und Verbandsmittel und die Kosten für verschriebene Arzneimittel werden in der Regel bis einschließlich des fünften Tages nach der Operation zurückerstattet.

Für den Abschluss einer Pferde-OP-Versicherung gibt es keine Altersbeschränkung für das zu versichernde Tier.


Pferdelebensversicherung
Mit der Lebensversicherung für Pferde wird der Wert des Pferdes versichert. Unter den Versicherungsschutz fallen der natürliche Tod sowie die Nottötung durch Unfall oder Krankheit, aber auch die Unbrauchbarkeit eines Pferdes. Einige Policen schließen auch den Tod eines Pferdes durch Transporte, Brand, Blitzschlag oder Diebstahl in die Entschädigungsleistung mit ein.

Die Höhe der Versicherungssumme ist bei der Pferdelebensversicherung frei wählbar und kann für Pferde bis zu einem Alter von zehn Jahren abgeschlossen werden. Je jünger das Pferd ist, desto niedriger sind die Prämienzahlungen. In der Regel werden im Versicherungsfall 80 % der Versicherungssumme zurückerstattet.

Für Pferde, Zuchtpferde und Ponys, die das elfte Lebensjahr erreicht haben, kann keine Lebensversicherung mehr abgeschlossen werden. Besteht jedoch bei Erreichen dieser Altersgrenze bereits eine Lebensversicherung für das Tier, wird der Schutz weiterhin gewährt.


Pferdediebstahlversicherung
Die Pferdetransport- und Pferdediebstahlversicherung bietet Versicherungsschutz für Nottötungen, die durch einen Transport bedingt sind, Pferdediebstahl, Pferderaub und Tötung in diebischer Absicht sowie für den Tod des Pferdes durch Brand oder Blitzschlag.


Versicherung Pferd und Reiter
Diese Art der Versicherung umfasst die meist genutzten Bereiche der Pferdeversicherung und gewährt damit einen Rundumschutz für Pferd und Reiter. Inbegriffen sind die Pferdehaftpflicht, die Pferde OP-Krankenversicherung, die Reiterunfallversicherung sowie die Pferdehalterrechtsschutzversicherung. In dieser Kombination bieten die Versicherungsunternehmen prinzipiell Sonderkonditionen an. Die OP-Kosten sind bei dieser Versicherungsart jedoch zum Teil nur zum einfachen Satz der GOT abgesichert.

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