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Listenhunde

Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich gelten, sind in sogenannten Rasselisten verzeichnet, die von den meisten Bundesländern geführt werden. Lediglich die Länder Niedersachsen und Thüringen haben sich gegen das Führen von Rasselisten entschieden.

In Sachsen-Anhalt tritt die Liste am 1. März 2009 in Kraft. Für die Listenhunde gelten besondere Regelungen und Vorschriften für deren Haltung, wie beispielsweise die Maulkorb- oder Leinenpflicht, das Handel- und Zuchtverbot oder das Kastrationsgebot.

Nach Landesrecht gelten unter anderem folgende Hunde als rassebedingt gefährlich:

  • Bullterrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • American Staffordshire
  • (American) Pitbull Terrier


Es gilt jedoch zu beachten, dass Pauschalisierungen bezüglich des Aggressionspotentials dieser Rassen unangebracht sind. Nicht automatisch jeder dieser gelisteten Hunde ist gefährlich. Es muss der Einzelfall betrachtet werden.

Trotz verschiedener Debatten bezüglich der Behandlung aggressiv geltender Hunderassen hat sich bis dato keine bundeseinheitliche Regelung finden lassen. Auch die Forderung für eine Versicherungspflicht für sogenannte Kampfhunde hat sich bisher nicht überall durchsetzen können. Ganz im Gegenteil. Da viele Haftpflichtanbieter seit Jahren keine als gefährlich geltenden Hunde mehr in ihre Versicherung aufnehmen, ist es für Halter von Kampfhunden schwierig, einen geeigneten Schutz zu finden. Nur wenige Versicherer entscheiden im Einzelfall. Diese verlangen in der Regel die Vorlage eines Wesenstests oder eines Sachkundenachweises des zu versichernden Hundes sowie eine hohe Eigenbeteiligung. Der Wesenstest geht aus dem Niedersächsischen Hundegesetz hervor und wird von eigens dafür bevollmächtigten Tierärzten sowie Beauftragten des Ordnungsamtes durchgeführt.

Der Test besteht aus der Nachahmung möglicher Kontaktsituationen wie Hund-Mensch, Hund-Umwelt und Hund-Hund sowie der Beobachtung verschiedener Verhaltensweisen des Hundes in Reizsituationen, wie das Anstarren des Hundes oder die Konfrontation mit Joggern und kleinen Kindern. Ziel des Tests ist es, Hunde mit einem überhöhten Aggressionspotential herauszufiltern. Die Konsequenzen bei Nichtbestehen des Tests variieren von Bundesland zu Bundesland. Gegebenenfalls kann als Sanktion die Beschlagnahmung des Hundes erfolgen.

Aufgrund des erhöhten Risikos, das, gemessen an Unfallstatistiken, von diesen Hunden ausgeht, ist eine Kampfhunde-Haftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Die Deckungssumme wird dabei relativ hoch angesetzt. Da der Halter für die Einschätzung der Risikobereitschaft seines Tiers verantwortlich ist, muss er selbst entscheiden, welche Deckungssumme er für seinen Hund versichern will. Kommt es zum Vertragsabschluss, gelten für Hund und Halter die gleichen Konditionen wie bei jeder anderen Hundeversicherung auch.

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