Vereinshaftpflichtversicherung
In einem Tierverein, egal wie viele Mitglieder er hat und um welche Tierfreunde es sich handelt, können aufgrund von Fahrlässigkeit oder Unwissenheit schnell Schäden entstehen, deren Kostenhöhe nicht abzusehen oder zu begrenzen ist.
Die Vereinshaftpflicht wird individuell und satzungsabhängig je nach Zweck und praktizierter Tätigkeit des Vereins ermittelt. Dafür muss der Vereinsvorstand die möglichen Risiken kalkulieren und einen entsprechenden Antrag beim Versicherungsunternehmen stellen. Mit einer solchen Haftpflichtversicherung wird der Verein vor etwaigen Schadenersatzansprüchen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abgesichert, die ihm oder einzelnen Mitgliedern von Dritten aus entgegengebracht werden. Die gesetzlich geregelte Gefährdungshaftung, die im Schadensfall beim Tierhalter liegt, ist in § 833 BGB festgelegt.
Für Rechtsfragen, beispielsweise bei zweifelhaften oder ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen, hat die Haftpflichtversicherung eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr solcher Vorwürfe durch einen Rechtsanwalt. Diese ist automatisch im Vertrag enthalten.
Von der Versicherungsleistung zunächst ausgeschlossen sind Sach- oder Personenschäden an oder von Mitgliedern bei öffentlichen Veranstaltungen, die als Verein besucht werden, wie Jahrmärkte oder Dorffeste. Diese werden gesondert berechnet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden, der in Verbindung mit einem Verein entsteht, nicht greift. Die private Haftpflicht übernimmt auch für solche Schadensfälle keine Leistungen, wenn ein Mitglied des Vereins vom Vorstand beauftragt wurde, Erledigungen für den Verein zu machen.
Ist der Besuch mehrerer öffentlicher Veranstaltungen im Jahr geplant, empfiehlt sich mit dem Versicherungsanbieter eine Kombinationslösung zu vereinbaren. Da jede Veranstaltung, die vom Verein besucht wird, separat abgesichert wird, muss andernfalls mit einem Prämienaufschlag von 50 % gerechnet werden.
Vereinshaftpflicht Katzenverein
Über die Vereinshaftpflicht für Katzenvereine sind mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die sich bei Wettbewerben und Turnieren, aber auch bei internen und externen Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Vereinsfeiern ereignen.
Vereinshaftpflicht Hundeverein
Hundevereine bieten Hundehaltern und -liebhabern spezielle Ausbildungsprogramme für Welpen und Junghunde, aber auch für Familien-, Begleit- und Schutzhunde. Darüber hinaus erhalten auch die jeweiligen Tierhalter eine entsprechende Ausbildung für die richtige Haltung, Pflege und Förderung ihrer Vierbeiner. Neben regelmäßigen Trainingseinheiten auf dem Übungsplatz gehört häufig auch die Teilnahme an Wettkämpfen zum Programm eines Hundevereins.
Über die Vereinshaftpflicht für Hundevereine sind interne und offene Wettbewerbe versichert. Darüber hinaus fallen meist auch Hundeübungsplätze, Vereinsheime und für Veranstaltungen gemietete Räume unter den Versicherungsschutz.
Vereinshaftpflicht Reitverein
Über die Vereinshaftpflicht für Reitvereine sind mögliche Schäden versichert, die sich bei Turnieren und Veranstaltungen ereignen. Dazu gehören auch interne Veranstaltungen wie Vereinsfeiern oder Mitgliederversammlungen.
