Sicherheit
Die EU-Richtlinie, die Mindeststandards anweist, ist die Grundlage der Absicherung des Tagesgeldes. In Deutschland wird diese mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, kurz ESAEG, umgesetzt.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen sich hierzulande, wie alle anderen Kreditinstitute ohne Pflichtmitgliedschaft einer institutssichernden Einrichtung, dem gesetzlichen Entschädigungssystem anschließen.
Seit dem 31. Dezember 2010 ist gewährleistet, dass das Kapital auf Tagesgeldkonten von Banken mit deutschem Hauptsitz gesetzlich bis zu einer Summe von 100.000 € zu 100 % geschützt ist. Die noch bis zum 30. Juni 2009 geltende Verlustbeteiligung in der Höhe von 10 % der angelegten Summe, welche durch den Einleger zu tragen war, wurde abgeschafft. Somit würde ein Sparer von seinen angelegten 100.000 € auch dieselbe Summe zurück erhalten. Dabei gilt eine Auszahlungsfrist von maximal 30 Arbeitstagen. Zusätzlich garantieren viele Banken eine freiwillige Einlagensicherungen. Im optimalen Fall greifen diese bis zur vollständigen Höhe des Tagesgeldes. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank geben Auskunft darüber.
Bei solch einer vollständigen Absicherung ist das einzige Risiko das des Zinses, da dieser dynamisch ist und täglich geändert werden kann. Aber ein Verlust des Geldes als solches ist ausgeschlossen.
