Tagesgeldkontoeröffnung und -kündigung
Zumeist werden Tagesgeldkonten online geführt und auch ebenso eröffnet. Ein großer Vorteil ist, dass dabei in den meisten Fällen Kontoführungsgebühren ausbleiben.
Die Eröffnung eines Kontos ist immer mit einem Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank verbunden.
Laut Gesetz muss die Bank vor Vertragsabschluss den potentiellen Kunden anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses identifizieren. Diese Legitimationsprüfung ist notwendig, um Geldwäsche zu verhindern. Hierbei werden unter anderem Name sowie Staatsangehörigkeit aufgezeichnet und eine Unterschriftsprobe hinterlegt. So kann stets geprüft werden, ob Verfügungen wirklich vom Kontoinhaber vorgenommen wurden. Der Kunde erfährt also einen besonderen Schutz vor dem Missbrauch Dritter. Für gewöhnlich läuft die Identifikation bei der Onlinekontoeröffnung über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post AG. Dafür wird bei dieser die Legitimationsprüfung in einer Filiale durchgeführt und der Direktbank zugesandt.
Gegebenenfalls muss eine Mindesteinlage geleistet werden. Diese ist aber eigentlich immer niedriger als bei Geldmarktfonds, wenn denn eine besteht. Nur in seltenen Fällen erreicht eine eventuelle Mindesteinlage den Wert von 5.000 €. Tagesgeldkonten sind, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders festgehalten, sofort kündbar und müssen sich nicht an lange Fristen halten, wie es beispielsweise bei Sparbüchern der Fall ist. Es unterscheiden sich hierbei Tagesgeld und Sparbuch.
