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Wartezeit - Beginn des Versicherungsschutzes

Bis der volle Versicherungsschutz eintritt, muss die sogenannte Wartezeit eingehalten werden, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich lang dauern kann.

Sie liegt meist zwischen sechs Monaten und drei Jahren, je nach Zahlungsmodalität. Es gibt jedoch auch Anbieter, die den vollen Versicherungsschutz bereits nach der ersten eingegangenen Beitragszahlung garantieren. Diese Versicherungsleistung wird Sofortschutz genannt. Das Ausbleiben der Wartezeit hängt damit zusammen, dass hier bei Abschluss der Versicherung auf Gesundheitsfragen eingegangen wird. Die meisten Versicherungsanbieter verlangen allerdings keine Auskunft über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Staffelung
Die Staffelung der Wartezeit variiert je nach Anbieter und richtet sich nach folgenden Kriterien:

Sofortschutz: der Versicherungsanbieter verlangt Auskünfte zum Gesundheitszustand. Wenn es sich um einen Unfalltod handelt, tritt der volle Versicherungsschutz ebenfalls sofort ein
Sechsmonatige Wartezeit: bei einmaliger Beitragszahlung
Achtzehnmonatige Wartezeit: bei monatlicher Beitragszahlung in kleinen Raten
Dreijährige Wartezeit: als allgemein festgelegte Zeit, unabhängig von anderen Faktoren, wie bespielsweise dem Eintrittsalter

Beispiel
Ein Senior hat eine Versicherung mit einer dreijährigen Wartezeit abgeschlossen. Wenn er nun unerwartet im ersten Jahr nach Versicherungsbeginn verstirbt, ist es üblich, dass die Versicherung lediglich die bisher eingezahlten Beiträge zurückzahlt. In manchen Fällen wird sogar weniger ausgezahlt. Das hängt ganz von dem jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Stirbt der Versicherungsnehmer im zweiten Jahr nach Versicherungsbeginn, zahlt die Versicherung üblicherweise ein Drittel der zuvor vereinbarten Summe aus. Bei einem Todesfall im dritten Jahr nach Versicherungsbeginn erhalten die hinterbliebenen Bezugsberechtigten zwei Drittel der vereinbarten Summe. Die volle Versicherungsleistung erhalten die Angehörigen erst ab dem vierten Beitragsjahr.

Unfalltod innerhalb der Wartezeit
Bei einem Unfalltod innerhalb der ersten drei Jahre nach Beginn des Versicherungsschutzes zahlt der Anbieter in der Regel die volle Versicherungssumme. Bei einigen Versicherern wird, meist nach Vereinbarung, bei Unfalltod innerhalb der Wartezeit sogar die doppelte Summe geleistet.

Ein Unfall liegt dann vor, wenn die Person durch ein plötzliches, von außen auf den eigenen Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erlebt. Dieses Ereignis passiert unfreiwillig.

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