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Bezugsberechtigung

Stirbt die versicherte Person, so dient die eingezahlte Summe den Angehörigen zur Deckung der Bestattungskosten. Die über einen festgelegten Zeitraum eingezahlte Summe wird im Todesfall der bezugsberechtigten Person ausgezahlt.

Bezugsberechtigt ist diejenige Person, meist ein Angehöriger, die in der Versicherungsurkunde vermerkt ist. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, einen genauen Namen des Bezugsberechtigten anzugeben. Ausreichend ist, wenn die gesetzlichen Erben genannt werden. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu gleichen oder unterschiedlichen Anteilen als bezugsberechtigte Personen zu wählen.

Sollte sich nach Abschluss der Versicherung eine Änderung ergeben, zum Beispiel wenn der in der Urkunde vermerkte Begünstigte stirbt, kann die Police jederzeit geändert werden. Üblicherweise werden die Ehegatten oder die Kinder in der Sterbeversicherung vermerkt.

Alternativ kann das Geld an ein zuvor festgelegtes Bestattungsunternehmen gezahlt werden. Oftmals sind beide Optionen möglich. Bei einigen Gesellschaften muss sich der Versicherte bereits bei Vertragsabschluss auf ein bestimmtes Bestattungsunternehmen festlegen.

Zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz beginnt, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Die Wartezeit kann zwischen sechs Monaten und drei Jahren betragen und hängt unter anderem von der Art der Beitragszahlung sowie vom Eintrittsalter ab. Bei einem Unfalltod vor Ablauf der Wartezeit werden je nach Anbieter zwischen 100 und 200 % der Versicherungssumme ausgezahlt.

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