Beiträge
Je früher man mit der Einzahlung in die Versicherung beginnt, desto niedriger sind die Prämien. Die Beiträge müssen je nach Anbieter bis zum 65. beziehungsweise 85. Lebensjahr gezahlt werden.
Danach läuft die Versicherung bis zum Todesfall beitragsfrei. Wird die Versicherung erst zwischen dem 81. und dem 85. Lebensjahr abgeschlossen, so ist nur die einmalige Beitragszahlung möglich. Danach besteht ein lebenslanger Versicherungsschutz.
Die Prämien richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und Höhe des vereinbarten Auszahlungsbetrags. Nachdem sie einmal vereinbart wurden, bleiben sie während der gesamten Laufzeit konstant. Die Beitragssumme kann sowohl in kleinen Raten als auch einmalig entrichtet werden. Bei einigen Anbietern ist auch eine viertel- beziehungsweise halbjährliche Zahlung möglich.
Die Höhe des Auszahlungsbetrags wird zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrags festgelegt. Die Versicherungssumme ist individuell wählbar und liegt zwischen 2.500 € und 20.000 €. Hierbei ist schon vorher zu überlegen, welche Leistungen die Versicherung beinhalten soll. Soll zusätzlich zu den Bestattungskosten zum Beispiel eine langfristige Grabpflege betrieben werden, können die Beiträge erheblich steigen. Jegliche Zusatzleistungen, die über die Grundausstattung hinausgehen, lassen die Kosten zum Teil gravierend ansteigen.
Bevor man eine Sterbegeldversicherung abschließt, empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen und gegebenenfalls im Voraus eine Beitragsberechnung durchzuführen. Beitragsrechner sind online zu finden. Sie berücksichtigen das gewünschte Eintrittsalter, das Geschlecht sowie die individuelle Versicherungssumme.
Wie hoch die Beiträge sind, ist unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer in Ost- oder Westdeutschland wohnt, beziehungsweise in welcher Stadt er lebt. Ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind die sogenannten Sterbetafeln, Bevölkerungsstatistiken, die der Versicherer zugrunde legt. Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss individuell nach den Vorstellungen des Versicherungsnehmers festgelegt. Es empfiehlt sich, hierbei die regionalen Bestattungskosten zu berücksichtigen, die zum Teil stark voneinander abweichen.
Beispiel 1
Die Versicherungsnehmer sind bei Eintritt 54 Jahre alt. Die monatlichen Beiträge variieren je nach Anbieter. Bei den folgenden Beispielen handelt es sich lediglich um Richtwerte.
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Geschlecht |
Geburtsdatum |
Versicherungs- beginn |
Versicherungs- summe |
Monatlicher Beitrag |
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weiblich |
11. April 1955 |
1. Januar 2009 |
2.500 € |
8 € bis 12 € |
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5.000 € |
15 € bis 18 € |
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männlich |
2.500 € |
10 € bis 13 € |
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5.000 € |
20 € bis 24 € |
Beispiel 2
Die Versicherungsnehmer sind bei Eintritt in die Versicherung 74 Jahre alt.
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Geschlecht |
Geburtsdatum |
Versicherungs- beginn |
Versicherungs- summe |
Monatlicher Beitrag |
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weiblich |
11. April 1935 |
1. Januar 2009 |
2.500 € |
etwa 25 € |
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5.000 € |
etwa 47 € |
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männlich |
2.500 € |
etwa 30 € |
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5.000 € |
etwa 59 € |
Zahlungsvorgang
Die erste Beitragszahlung, der sogenannte Einlösungsbeitrag, ist direkt nach Abschluss des Vertrags zu entrichten. Für alle weiteren Zahlungen wird ein Fälligkeitsdatum vereinbart. Erfolgt die Zahlung des Einlösungsbeitrags nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss, kann der Versicherer den Vertrag zurückziehen.
Für den Fall, dass Folgebeiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden, versendet der Versicherungsanbieter auf Kosten des Versicherten eine Mahnung. Die darin erhobene Zahlungsfrist beträgt normalerweise zwei Wochen. Wird der fällige Beitrag auch dann nicht beglichen, kann sich der Versicherungsschutz vermindern oder sogar entfallen.
Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung kann dann beantragt werden, wenn eine gewisse Mindestsumme in den Vertrag eingezahlt wurde. Ihre Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme, der Vertragslaufzeit sowie dem Alter der versicherten Person ab. Beitragsfreistellung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von diesem Zeitpunkt an keine monatlichen Prämien mehr zahlen muss – entweder dauerhaft oder lediglich für einen gewissen Zeitraum.
