Zurück zum Start

Kostenübernahme bei Zahlungsunfähigkeit

Die Kosten für eine Beerdigung können je nach Leistungsumfang erheblich voneinander abweichen, liegen jedoch durchschnittlich bei 5.000 €. Nach § 1968 BGB sind die Erben dazu verpflichtet, die Kosten für die Bestattung des Erblassers zu übernehmen.

Wenn die Erben nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen – weil sie entweder verstorben oder hilfebedürftig sind – müssen die unterhaltspflichtigen Verwandten dafür aufkommen. Wenn keine der genannten Personen für die Kosten einstehen kann, können diese nach § 15 BSHG vom zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger übernommen werden. Es ist strittig, inwiefern es gerechtfertigt werden kann, dass Bestattungskosten aus Steuergeldern finanziert werden. Die Erben sind in jedem Fall dazu verpflichtet, alle Mittel, die ihnen aus dem Nachlass des Verstorbenen zukommen, zur Deckung der Bestattungskosten aufzuwenden. Das Sozialamt kommt nur dann für die Kosten auf,

  • wenn keine finanziellen Vorsorgemaßnahmen in Form einer entsprechenden Versicherung getroffen wurden;
  • wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht für die Deckung der Kosten ausreicht;
  • wenn den Erben beziehungsweise den weiteren Verpflichteten die Übernahme der Kosten nicht zuzumuten ist.


Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Erben beziehungsweise der verpflichteten Personen. Für den Fall, dass das Sozialamt für die Kosten aufkommen muss, wird ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt und die Erforderlichkeit der Kosten genau abgewägt. Sie werden so gering wie möglich gehalten, wobei stets darauf geachtet werden muss, dass die Würde des Menschen in diesem Anlass nicht verletzt wird. Ein einfacher Sarg, bescheidene Blumen sowie eine schlichte Ausstattung des Trauerorts werden meist anerkannt. Für die Anschaffung eines Grabsteins werden oft keine Kosten übernommen, für die eines Holzkreuzes jedoch schon.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay