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Überschussbeteiligung

Als Überschuss bezeichnet man die am Ende der Laufzeit erwirtschafteten Erträge, die aus dem Versicherungsgeschäft hervorgegangen sind. In der Regel werden diese Überschüsse der bezugsberechtigten Person zusätzlich zur Todesfallleistung ausgezahlt.

Sie gilt als eine von den Versicherern errechnete, garantierte Zusatzleistung zu der vereinbarten Versicherungssumme.

Die Überschüsse aus einem Versicherungsgeschäft stehen, anders als normalerweise in der Wirtschaft üblich, dem Versicherten zu einem gewissen Anteil zu und müssen an diesen weitergereicht werden. Die Rechtsgrundlage für die Überschussbeteiligung liefert der Versicherungsvertrag.

Die Versicherungsgesellschaften waren bisher dazu verpflichtet, rund 90 % der jährlich erwirtschafteten Gewinne durch das Versicherungsgeschäft an ihre Kunden weiterzugeben. Da es sich jedoch lediglich um Prognosen bezüglich der Gewinnbeteiligung handelte, konnte die Überschussbeteiligung nicht garantiert werden. Des Weiteren konnten die Gewinne bis auf ein Minimum gedrückt werden, was sich negativ auf die Beteiligung ausgewirkt hat.

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 1. Januar 2008 sind die Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, ihre Kunden an den erwirtschafteten „stillen Reserven“ zu beteiligen. Damit hat sich das VVG generell zugunsten des Versicherungskunden geändert. Für bereits bestehende Versicherungsverträge gelten die neuen Bestimmungen seit 1. Januar 2009. Für alle Neuabschlüsse gelten die folgenden Regelungen ab sofort:

  • Der Versicherungsnehmer hat in jedem Fall Anspruch auf eine Überschussbeteiligung.
  • Der Versicherungsanbieter garantiert dem Kunden eine mindestens fünfzigprozentige Beteiligung an den „stillen Reserven“. Darunter sind die noch nicht realisierten Gewinne aus den Kapitalanlagen zu verstehen.
  • Die Versicherungsanbieter müssen den Kunden über die „stillen Reserven“ informieren und diese transparent machen. Hinzu kommt eine jährliche Aufklärung über die Anteile, die dem Kunden zustehen.


Die Überschüsse werden den Vorschriften gemäß nach dem Handelsgesetzbuch definiert. Die Höhe der Überschüsse ist nicht pauschal definiert, sie orientiert sich an der Zinsentwicklung des Kapitalmarkts.

System der Überschussbeteiligung
Es gibt verschiedene Systeme der Überschussbeteiligung: das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung.

Bei erstgenanntem wird anhand der jährlichen Überschussanteile ein Bonus errechnet, durch den die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme steigen kann. Dadurch kann sich die Versicherungsleistung sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall über die Jahre hinweg stetig erhöhen.

Bei der verzinslichen Ansammlung sind, wie der Name verrät, die Zinsen ausschlaggebend für die Erhöhung der Auszahlungssumme. Die jährlichen Überschussanteile werden vom Versicherer angespart und verzinst und bei Auslaufen der Versicherung zusammen mit der vereinbarten Summe ausgezahlt. Der angesparte Betrag plus Zins und Zinseszins führt zu einer deutlich höheren Auszahlungssumme bei Vertragsablauf. Die Höhe der Verzinsung ist abhängig von der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen.

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