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Der Versicherungsfall

Wenn der Versicherungsfall eintritt, der Versicherungsnehmer also stirbt, sind die Angehörigen dazu verpflichtet, die Versicherung umgehend über den Todesfall zu informieren.

Außerdem sind der Versicherung folgende Dokumente des Verstorbenen vorzulegen:

  • Original des Versicherungsscheins
  • Original beziehungsweise beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde. Diese wird vom Standesamt ausgestellt
  • ärztliches Zeugnis über die Todesursache
  • Nachweis der letzten Beitragszahlung


Wenn der Versicherungsschein nicht mehr vorhanden oder nicht mehr auffindbar ist, muss der Verlust beim jeweiligen Versicherungsunternehmen gemeldet und eine Verlusterklärung angefordert werden.


Erlebensfall
Wenn der Vertrag zu Lebzeiten des Versicherungsinhabers ausläuft, dieser also das Ende seines Versichertenstatus erlebt und somit Anspruch auf Leistung hat, so handelt es sich um einen Erlebensfall. Die Versicherung zahlt in diesem Fall die vereinbarte Versicherungssumme aus. In der Regel weisen die jeweiligen Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Wenn der Vertrag bestehen bleiben soll, muss dem Unternehmen der Versicherungsschein sowie ein Nachweis der letzten Beitragszahlung vorgelegt werden.

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