Zurück zum Start

Änderungen durch die Gesundheitsreform

Nach dem Bestattungsgesetz sind die Familienangehörigen – Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner an erster Stelle, Kinder und Verwandte folgend – zur Bestattung verpflichtet.

Im Rahmen der Gesundheitsreform vom 1. Januar 2004 wurde neben anderen Leistungen auch das Sterbegeld ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Es fällt nun unter die versicherungsfremden Leistungen. Zuvor belief sich die Unterstützung auf 1.050 €, solange der Verstorbene am 1. Januar 1989 bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert war, und auf 525 € für familienversicherte Angehörige. Die privaten Krankenkassen haben kein Sterbegeld ausgezahlt.

Hat der Verstorbene sich nicht bereits um eine Absicherung bemüht, müssen nun die gesamten Kosten von den Familienangehörigen getragen werden.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2011 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay