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Rückzahlung

Für die Rückzahlung gibt es zwei verschiedene Modelle. Bei der einkommensabhängigen Rückzahlung erfolgt die Rückzahlung mittels eines bestimmten Anteils des Gehalts für eine im Vorfeld festgelegte Zeit.

So muss der ehemals Geförderte zum Beispiel sechs Jahre lang 8 % seines Einkommens an den Fonds abführen. Der Betrag verzinst sich dabei für den Studenten meist nicht. Zu beachten ist, dass hier zwar das Risiko einer Überschuldung deutlich geringer ist als bei einer Rückzahlungsklausel, die sich nicht auf das Gehalt bezieht. Dafür muss bei einem hohen erzielten Einkommen insgesamt mehr getilgt werden. Hier sehen viele Fonds jedoch eine Höchstsumme vor, über die hinaus keine Tilgung erfolgen muss. Die Konditionen sind teilweise im Detail auch vor Vertragsabschluss noch verhandelbar.


Beispiel
Der Student hat insgesamt 18.000 € aus einem Bildungsfonds erhalten. Bei Vertragsabschluss hat er zugesagt, zur Tilgung sieben Jahre lang 8 % seines Einkommens abzuführen.

Erzielt er einen Verdienst von 30.000 € in den ersten drei Jahren und von 38.000 € in den vier Folgejahren, zahlt er (30.000 € x 0,08) x 3 + (38.000 € x 0,08) x 4 = 14.560 € zurück.

Bei einem höheren Verdienst sähe die Rückzahlung anders aus: Erzielt er einen Verdienst von 35.000 € im ersten, 40.000 € im zweiten, 45.000 € in den drei Folgejahren und 48.000 € in den zwei letzten Jahren, tilgt er insgesamt (35.000 € x 0,08) + (40.000 € x 0,08)+(45.000 € x 0,08) x 3 + (48.000 € x 0,08) x 2 = 24.480 €.

Bei der einkommensunabhängigen Rückzahlung verzinst sich die erhaltene Summe wie ein Darlehen mit zum Beispiel 5 % pro Jahr und ist nach Studienende in festen monatlichen Raten zurückzuzahlen. Die Zinsen können dabei entweder festgelegt oder variabel sein, sodass sie sich während der Vertragslaufzeit ändern können. Da oftmals wenig kulante Tilgungsbedingungen bestehen, kann etwa nach Studienende eintretende Arbeitslosigkeit zu einer Überschuldung führen. Daher sollten die Rückzahlungsmodalitäten unbedingt genau betrachtet werden.

Die Vertragsbedingungen einiger Bildungsfonds sehen vor, dass sich eine einkommensabhängige Rückzahlung bei Studienabbruch oder einem längeren Arbeitsaufenthalt in einem einkommensschwachen Land zu einer einkommensunabhängigen Tilgung umwandelt. Dies bedeutet, dass nicht mehr ein Anteil des Gehalts, sondern festgelegte Tilgungsraten zu entrichten sind. Dies ist im Hinblick auf die persönliche Studien- und Lebensplanung zu beachten.

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