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Allgemeines zu den BAföG-Leistungen

Der wesentliche Grundgedanke der Zahlung des BaföGs liegt darin, den Ausbildungswilligen die finanziellen Sorgen zu nehmen, damit sich diese der bestmöglichen Qualifizierung widmen können. Und diese Unterstützung wird auch von zahlreichen Schülern und Studenten in Anspruch genommen. Dies zeigen nicht zu Letzt die Zahlen aus dem Jahr 2010. Demnach ist die Zahl der BAföG-Empfänger erneut gestiegen und dies um 40.000 Personen.

Jedoch unterscheiden sich die Leistungen des BAföGs, die dem Empfänger zu kommen, ebenso wie bei vielen anderen Förderungsarten. Dies bezieht sich zum einen auf die monatlich gezahlten Förderbeträge und zum anderen auf die Art und Dauer der Rückzahlung. Im Jahr 2011 lagen die durchschnittlichen Förderbeträge für Studierende bei 436 Euro im Monat, bei Schülern und Schülerinnen bei 357 Euro monatlich. Voraussetzung für den Erhalt von BAföG ist, dass das Studium bzw. die Ausbildung nicht aus dem Einkommen oder Vermögen der Eltern finanziert werden kann. Eine Ausnahme in diesem Zusammenhang bildet das elternunabhängige BAföG, bei dessen Berechnung das Einkommen der Eltern unbeachtet bleibt. Lediglich das Einkommen des Studenten bzw. Schülers oder des Ehepartners bzw. Partners wird bei der Leistungsberechnung zugrunde gelegt.

Die zeitliche Dauer der Zahlung des BAföGs richtet sich dabei nach der Ausbildungsdauer beim Schüler-BAföG bzw. nach der in der Prüfungsordnung verankerten Regelstudienzeit bei Studenten. Die Art und Weise der Rückzahlung des BAföGs ist zudem von dessen Förderungsart abhängig. Diese kann von einem Vollzuschuss über einen Zuschuss bis hin zu einem Bankdarlehen reichen. Je nachdem, welche Förderungsart dem BAföG-Empfänger gewährt wird, beläuft sich der maximale Rückzahlungsbetrag auf 10.000 Euro, wobei dessen Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Förderungsdauer, zumeist nach dem Berufseinstieg, beginnt.

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