BAföG für ausländische Studenten
In aller Regel ist die deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungsunterstützung. Einschränkungen gibt es hier nur bei einem ständigen Wohnsitz im Ausland. Jedoch gibt es auch für eine Reihe von Ausländern, die BAföG erhalten können, sofern diese bereits lange in der Bundesrepublik leben und über eine dauerhafte Bleibeperspektive verfügen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Aufenthaltsgenehmigung aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis resultieren.
Sollte der Aufenthalt in der Bundesrepublik auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis basieren, ist ein BAföG-Bezug nur möglich, wenn der Aufenthaltstitel aufgrund einer Bleibeperspektive gewährt wurde oder man sich in den letzten vier Jahren ununterbrochen zumindest geduldet in der Bundesrepublik aufgehalten hat. In beiden Fällen gilt, dass der ständige Wohnsitz in Deutschland sein muss.
